04.04.2014 21:43:58
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Westfalenpost: Für die AVU geht es um Glaubwürdigkeit
Es war Anfang der 2000er Jahre, als das Thema Vorteilsnahme in kommunalen Gesellschaften und in Verwaltungen die Mächtigen in Köln, Wuppertal oder Hagen fortspülte. Damals wurde klar, dass ein neues Bewusstsein entstanden ist für kleine und größere Gefälligkeiten. Und obwohl es ausgesprochen schwierig ist, dieses System der Günstlingswirtschaft aufzudecken und gerichtsfest zu machen, gab es etliche Urteile dazu.
Seither haben diverse Manager Regeln aufgestellt, um Korruption zu verhindern und Klarheit für die Mitarbeiter zu schaffen. Bei der AVU hat dieser Selbstreinigungsprozess damals nicht stattgefunden. Vielleicht, weil man nicht betroffen war. Wer stellt die Mitarbeiter schon gerne unter einen Verdacht, nur weil irgendwo gerade ein Korruptionsfall aufgedeckt wurde? Nun aber ist die Situation anders. Es gibt einen Anfangsverdacht. Deshalb muss das Unternehmen entschlossen und transparent handeln. Die Dinge müssen aufgeklärt - möglicherweise entkräftet - werden. Dazu aber ist ein Amnestieprogramm nur das zweitbeste Mittel. Besser wäre eine externe Sonderprüfung. Allein ein durch den Aufsichtsrat beauftragter unabhängiger Experte kann Selbstbedienungs-Anwürfe entkräften. Bei der AVU geht es um die Glaubwürdigkeit gegenüber den Kunden.
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