15.04.2015 23:12:39
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Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zur Vorratsdatenspeicherung
Die Vorratsdatenspeicherung kommt wieder - allerdings so eingeschränkt wie nie zuvor. Warum nur zehn Wochen? Warum nicht zwölf? Oder 24? Und warum sollen Standortdaten von Handys nur vier Wochen aufbewahrt werden? Gerade sie können helfen zu klären, wer zur Tatzeit am Tatort war. Wird ein Verbrechen erst nach einem Monat bekannt, sind diese Daten futsch.
Das jetzt Verabredete ist ein fauler Kompromiss, der vor allem dem Koalitionsfrieden dient. Die SPD hatte 2013 im Koalitionsvertrag unterschrieben, die Vorratsdatenspeicherung wieder einzuführen, und SPD-Länderinnnenminister waren auch dafür. Doch Justizminister Heiko Maas (SPD) stellte sich von Anfang an quer.
Jetzt ist er endlich eingeknickt. Dass er die Vorratsdatenspeicherung nun anders nennt, nämlich »Speicherpflicht von Verkehrsdaten«, ist albern.
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Pressekontakt: Westfalen-Blatt Chef vom Dienst Nachrichten Andreas Kolesch Telefon: 0521 - 585261
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