10.04.2017 23:01:57

Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zur geforderten Kennzeichnungspflicht von eihaltigen verarbeiteten Lebensmitteln

Bielefeld (ots) - Das Timing passt: In diesen Tagen kurz vor Ostern werden wieder tausendfach Eier bemalt und hoffentlich mit Genuss verzehrt. Nun erinnern Verbraucherschützer daran, dass die seit 2004 geltende Kennzeichnungspflicht zwar für Eier im Supermarkt gilt, nicht aber für die in Lebensmitteln verarbeiteten Eier. Und auch beim Rührei im Restaurant sollte doch erkennbar sein, wie das Huhn gehalten wird. Es ist eine nachvollziehbare und verständliche Forderung. Warum sollte der Bürger, der auf gesunde Ernährung achtet, nicht auch auf der Nudelpackung einen Hinweis darauf erhalten, ob die dort verarbeiteten Eier aus einem Großbetrieb mit - zum Beispiel - Käfighaltung kommen? Technisch sollte das kein Problem sein. Schließlich achten immer mehr Verbraucher auf Qualität der Speisen und sind dazu bereit, dafür etwas mehr Geld zu bezahlen. Die industrielle Fertigung von Lebensmitteln ist nicht jedermanns Geschmack. Dass in Massenbetrieben oft genug das Leid der Tiere in Kauf genommen wird, ist nach wie vor ein Skandal. Wer isst schon gerne ein Ei einer Henne mit gebrochenen Knochen - und sei es noch so schön angemalt?

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Pressekontakt: Westfalen-Blatt Chef vom Dienst Nachrichten Andreas Kolesch Telefon: 0521 - 585261

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