04.08.2015 23:02:38
|
Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zur Affäre um Netzpolitik.org/Entlassung von Generalbundesanwalt Harald Range
Bielefeld (ots) - Einer hat am Dienstag in der Affäre um
Netzpolitik.org gelogen: Generalbundesanwalt Harald Range oder sein
Vorgesetzter, Justizminister Heiko Maas (SPD). Range erklärte um
9.30 Uhr vor der Presse, Justizminister Maas habe ihm am Montag
die Weisung erteilt, das Gutachten eines externen Sachverständigen
zu stoppen. Das sei ein »unerträglicher Eingriff« in die
unabhängigkeit der Justiz gewesen. Fast neun Stunden später meldete
sich der bloßgestellte Justizminister zu Wort und entzog dem
Generalbundesanwalt das Vertrauen. Maas sagte, Ranges Angaben
stimmten nicht. Range und er hätten letzte Woche »gemeinsam
verabredet«, den Gutachterauftrag zu stoppen. Zur Erinnerung:
Geheimakten des Verfassungsschutzes waren zu Netzpolitik.org
gelangt und dort veröffentlicht worden. Dass Reporter Dinge
breittreten, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind, ist
Alltagsgeschäft. Sonst käme mancher Skandal nie ans Tageslicht.
Diese Wächterfunktion der Presse funktioniert natürlich nur, wenn es
»Whistleblower« gibt - Informanten in Firmen oder Behörden, die einen
Missstand aufdecken (oder jemanden kompromittieren oder sich rächen)
wollen. Trotzdem bleibt es die Pflicht eines Behördenchefs wie des
Verfassungschutzpräsidenten Hans-Georg Maßen, Ermittlungen
einzuleiten und eventuell auch Anzeige zu erstatten, wenn geheimes
Material an die Öffentlichkeit gelangt. Und es ist folgerichtig, dass
dann die Justiz, in diesem Fall Generalbundesanwalt Harald Range,
ermittelt. In der Regel richten sich solche Verfahren gegen
unbekannte »Whistleblower« und nicht gegen Journalisten. Diesmal war
das anders. Verfassungsschützer Maßen meinte, Netzpolitik.org habe
ein Staatsgeheimnis verraten und Landesverrat begangen. Range war
sich aber nicht sicher, ob die veröffentlichten Dokumente ein
Staatsgeheimnis waren und beauftragte einen externen Gutachter. Der
teilte Range am Montag mit, die Papiere seien nach vorläufiger
Einschätzung ein Staatsgeheimnis. Es ist unerheblich, ob Minister
Maas daraufhin den Generalbundesanwalt angewiesen hat, das Gutachten
zu ignorieren, oder ob er sich mit ihm bereits letzte Woche darauf
verständigt hat, wie er behauptet. In jedem Fall hat sich Maas in
Ermittlungen eingemischt, anstatt das Verfahren den üblichen Weg
nehmen zu lassen, und das ist unentschuldbar. Rechtlich durfte er
das zwar, weil Staatsanwälte weisungsgebunden sind. Es ist jedoch
seit Jahrzehnten Konsens, dass Justizminister dieses Recht nicht
ausüben. Denn eines ist doch klar: Jeder Eingriff in die Arbeit der
Staatsanwaltschaft bedeutet, dass Staatsanwälte auf politische
Interessen Rücksicht zu nehmen haben und sich erst an zweiter Stelle
dem Gesetz verpflichtet fühlen sollen. Maas wollte nicht, dass
länger gegen Journalisten von Netzpolitik.org ermittelt wird, weil
er den Aufschrei vom angeblichen Angriff des Staates auf die
Pressefreiheit fürchtet. Mit seine Einmischung hat er die Justiz
diskreditiert und das Vertrauen vieler in ihre Unabhängigkeit
beschädigt
OTS: Westfalen-Blatt newsroom: http://www.presseportal.de/nr/66306 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_66306.rss2
Pressekontakt: Westfalen-Blatt Chef vom Dienst Nachrichten Andreas Kolesch Telefon: 0521 - 585261
![](https://images.finanzen.at/images/unsortiert/wertpapierdepot-absichern-aktienchart-boerse-750493204-260.jpg)
Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!