12.04.2013 20:29:58

Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum NSU-Prozess

Bielefeld (ots) - Diese Belehrung auf drei Seiten hätte sich das Oberlandesgericht (OLG) München ersparen können. Das Bundesverfassungsgericht hat sich über die Bockigkeit der verantwortlichen Richter hinweggesetzt und die Lösung eines angeblich unlösbaren Problems aufgezeigt. Drei oder vier Zuschauer weniger, und schon können türkische Journalisten über den NSU-Prozess angemessen berichten. War dieser Ausweg so schwer zu finden? Dabei hatte doch gerade das Münchener Gericht eingestehen müssen, dass die Platzvergabe doch nicht fehlerfrei erfolgt ist. Die Chancengleichheit war nicht gegeben - das wollten die Verantwortlichen nicht einsehen und keine Konsequenz daraus ziehen. Mit ihrer Eilentscheidung haben die Karlsruher Richter keinen Kurswechsel vollzogen. Sie haben nur festgestellt, dass türkische Medien bei diesem NSU-Prozess ein besonderes Interesse haben. Das hatte das OLG außer Acht gelassen. Und: Das Auswahlverfahren der Gerichtsreporter bleibt in den Händen des Gerichts - im Rahmen einer »gleichheitsgerechten Auswahlentscheidung«. Davon konnte zuvor keine Rede sein.

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Pressekontakt: Westfalen-Blatt Nachrichtenleiter Andreas Kolesch Telefon: 0521 - 585261

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