15.07.2018 23:33:42
|
Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Fall Sami A..
Bielefeld (ots) - Man könnte es sich leicht machen und sagen:
Endlich ist er weg. Sami A., mutmaßlicher Ex-Leibwächter von
Terrorchef Osama bin Laden, war zur Symbolfigur geworden für einen
schwachen deutschen Staat, der einen als Gefährder eingestuften Mann
nicht nur nicht loswurde, sondern ihn auch noch jahrelang mit
Hartz-IV-Geld alimentieren musste. Doch wer so argumentiert, legt die
Axt an die Wurzeln des Rechtsstaats, in dem Gerichte nun einmal das
letzte Wort haben, wenn es um die Ausübung staatlicher Gewalt geht.
Im Fall von Sami A. war es das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, das
der Abschiebung eine Absage erteilte. Vieles spricht dafür, dass die
Behörden sich bewusst über die Haltung des Gerichts hinweggesetzt
haben. Allenfalls können sie sich darauf berufen, dass bis zum Start
des Abschiebeflugs noch kein Urteil vorlag. Seine Meinung aber hatte
das Gericht schon zuvor dem Bundesamt für Migration gegenüber
deutlich gemacht. Warum aber gab das Bamf diesen Hinweis nicht
weiter? Der Verdacht steht im Raum, dass hier in einem juristischen
Vakuum Tatsachen geschaffen werden sollten. Linda Teuteberg,
migrationspolitische Sprecherin der FDP im Bundestag, hat recht, wenn
von einem »Stück aus dem Tollhaus« spricht. Sie hat aber auch recht
mit der Forderung, dass es weiter möglich sein muss, Gefährder
abzuschieben. Hau-ruck-Aktionen wie im Fall von Sami A. werden die
Gerichte aber eher noch darin bestärken, im Zweifel eine Abschiebung
zu verzögern, um die Rechte der Betroffenen zu schützen. Abkommen, in
denen die Maghreb-Staaten zurückgeschobenen Bürgern rechtsstaatliche
Verfahren und menschenwürdige Behandlung garantieren, könnten den
Gerichten hingegen Entscheidungen in die andere Richtung erleichtern.
Im Fall Sami A. haben sich die deutschen Behörden nun der
tunesischen Justiz ausgeliefert. 15 Tage lang darf sie Sami A.
festhalten, ohne dass er einem Richter vorgeführt werden muss. Gibt
es dann nicht genügend Beweise, müsste Sami A. freigelassen werden.
Erreichen die deutschen Behörden bis dahin kein neues Urteil, müsste
Sami A. wohl tatsächlich zurückgeholt werden. Dann wäre die Blamage
komplett.
OTS: Westfalen-Blatt newsroom: http://www.presseportal.de/nr/66306 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_66306.rss2
Pressekontakt: Westfalen-Blatt Chef vom Dienst Nachrichten Andreas Kolesch Telefon: 0521 - 585261
Der finanzen.at Ratgeber für Aktien!
Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!
Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!