07.08.2017 22:43:56
|
Weser-Kurier: Über Christian Wulff schreibt Silke Hellwig:
Bremen (ots) - Wäre der Schaden für das Ansehen politischer
Würdenträger nicht so groß, wäre man versucht, es dem einstigen
Bayern-Trainer Giovanni Trapattoni nachzutun: Was erlaube Wulff?
Tatsächlich sind die neuen Schlagzeilen verblüffend, die der
ehemalige Bundespräsident ausgelöst hat. Ist es möglich, dass
Christian Wulff rein gar nichts aus seinem unwürdigen Abgang gelernt
hat? Weiß er noch immer nicht, dass etwas ganz legal und gleichzeitig
ganz und gar nicht legitim sein kann? Schon als Wulff 2012
zurücktrat, wurde diskutiert, ob der üppige Ehrensold angemessen ist,
den ehemalige Bundespräsidenten beziehen. Debattiert wurde, ob Wulff
aus persönlichen oder politischen Gründen zurückgetreten war und
entsprechend eine Apanage verdiene, eine, die den Steuerzahler teuer
zu stehen kommen kann. Der Altpräsident ist relativ jung: Nach
20-monatiger Präsidentschaft war er 52 Jahre alt, bei
durchschnittlicher Lebenserwartung wird sein Ehrensold seit dem
Rücktritt an die sechs Millionen Euro kosten. Min- destens: Walter
Scheel wurde 97. Nun hat Wulff das sogenannte Gesetz über die
Ruhebezüge des Bundespräsidenten weder gemacht noch geändert. Man
kann nachvollziehen, dass er nicht die Hände in den Schoss legen mag
und noch etwas gelten will. Betätigungsfelder für derartige
Sinnkrisen gibt es erfahrungsgemäß genug, Ehrenämter vermehren sich
bekanntlich von selbst. Jedoch eine bezahlte Nebentätigkeit
anzunehmen, zeugt von Geringschätzung seiner außerordentlich
privilegierten Lage: Wulff kassiert ein Gehalt, weil er von
Steuerzahlern fürstlich finanziert wird, ohne große Gegenleistung,
wodurch ihm Zeit bleibt, eine Position in einer Modefirma zu
bekleiden. Der Ehrensold trägt seinen Namen nicht von ungefähr. Das
hat Wulff offenbar nicht verstanden. Es ist eine Frage der Ehre, sich
mit einer Apanage zu begnügen, deren Höhe jeden
Durchschnittssteuerzahler schwer irritieren muss. Und es ist eine
Frage des politischen Feingefühls, das Gesetz über die Ruhebezüge der
Präsidenten nach 64 Jahren zu reformieren. Der Fall Wulff muss eine
unrühmliche Ausnahme bleiben.
OTS: Weser-Kurier newsroom: http://www.presseportal.de/nr/30479 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_30479.rss2
Pressekontakt: Weser-Kurier Leiter Zentraldesk Telefon: +49(0)421 3671 3200 chefredaktion@Weser-Kurier.de
Der finanzen.at Ratgeber für Aktien!
Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!
Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!