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29.04.2015 23:17:37

Weser-Kurier: Kommentar von Joerg Helge Wagner zum Blutspende-Urteil

Bremen (ots) - In den Schalen von Justitias Waage liegen hier zwei Rechte: eines auf Schutz vor Diskriminierung und eines auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Letzteres ist nicht nur in der deutschen Verfassung ein ganz oben rangierendes Grundrecht. Das gilt zwar auch für den Schutz vor Diskriminierung, dennoch wird er schon im Grundgesetz relativiert. Denn es wird ganz genau benannt, aus welchen Gründen man nicht benachteiligt werden darf: Geschlecht, Religion, Rasse, Abstammung, sogar wegen der "politischen Anschauungen". Die sexuelle Orientierung ist nicht dabei. Es gab Skandale mit infizierten Blutkonserven - und die entsprechenden Opfer. Die Luxemburger Richter gingen also erst einmal auf Nummer sicher. Recht so.

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