21.04.2017 19:27:56
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Weser-Kurier: 95-jähriger KZ-Wachmann Gröning muss Haftstrafe antreten
Das Landgericht Lüneburg hatte Gröning am 15. Juli 2015 für seine Beteiligung am Massenmord im Vernichtungslager Auschwitz zu vier Jahren Haft verurteilt. Der Nachweis einer konkreten Tötungshandlung sei dafür nicht erforderlich. Es reiche, dass der frühere SS-Mann durch seine Buchhalter-Tätigkeiten im KZ zum reibungslosen Ablauf der Mordmaschinerie der Nationalsozialisten beigetragen habe. Im vergangenen Herbst bestätigte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe das Lüneburger Urteil.
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