16.12.2015 20:47:37
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WAZ: Umzingelt von Reklame - Kommentar von Frank Meßing zu Werbung
Der Bundesgerichtshof erhob gestern ungewöhnlich deutlich den Zeigefinger, um der Werbeflut Einhalt zu gebieten. Die Androhung von 250 000 Euro Ordnungsgeld oder Haft sind eine unmissverständliche Ansage. Wer sich von Werbemails belästigt fühlt, kann sich nun auf das BGH-Urteil berufen. Ob Verbraucher ihr Recht wirklich einklagen werden, bleibt indes abzuwarten.
Und dennoch überrascht der Richterspruch: Der Kläger wehrte sich ja nicht gegen eine Anzeige mit dubiosem Inhalt, die ihm schaden könnte. Das höchste Gericht untersagt sogar, auf einen Unwetter-Warndienst zu verweisen und spricht von Suggestivwerbung "per Holzhammer". Unternehmen werden ihre Mailing-Praxis überdenken müssen und auf manche Einnahme durch Reklame, wenn sie unerwünscht ist, verzichten müssen.
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