06.03.2014 19:43:00
|
WAZ: Späte Genugtuung - Kommentar von Wolfgang Mulke
Für die meisten Opfer der miesen Masche kommt die BGH-Entscheidung zwar zu spät. Ihr Geld ist längst verschwunden oder nicht mehr einklagbar, weil die Tat verjährt ist oder der Schaden so gering, dass sich eine Klage nicht lohnt.
Doch zumindest mit einer Strafanzeige müssen jetzt wohl einige der schwarzen Schafe des Internets rechnen. Einige von ihnen fordern ja noch heute vermeintlich ausstehende Gebühren ein. Betroffene sollten sich nicht scheuen, in diesen Fällen eine Strafanzeige zu stellen. Es wäre eine späte Genugtuung für die Opfer, wenn wenigstens einige der skrupellosen Geschäftemacher noch zur Rechenschaft gezogen werden könnten.
OTS: Westdeutsche Allgemeine Zeitung newsroom: http://www.presseportal.de/pm/55903 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_55903.rss2
Pressekontakt: Westdeutsche Allgemeine Zeitung Zentralredaktion Telefon: 0201 - 804 6519 zentralredaktion@waz.de
Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!