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06.03.2014 19:43:00

WAZ: Späte Genugtuung - Kommentar von Wolfgang Mulke

Essen (ots) - Es tut gut, wenn Recht und Gerechtigkeit einmal übereinstimmen. So ist es bei der Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH). Wer Kunden im Internet trickreich in eine Abofalle lockt, ist ein Betrüger. Moralisch war dies immer schon klar, juristisch nicht. Schließlich stand auf den einschlägigen Seiten für Kochrezepte, Horoskope oder Routenplaner irgendwo auch ein Hinweis, dass der jeweilige Dienst etwas kostet.

Für die meisten Opfer der miesen Masche kommt die BGH-Entscheidung zwar zu spät. Ihr Geld ist längst verschwunden oder nicht mehr einklagbar, weil die Tat verjährt ist oder der Schaden so gering, dass sich eine Klage nicht lohnt.

Doch zumindest mit einer Strafanzeige müssen jetzt wohl einige der schwarzen Schafe des Internets rechnen. Einige von ihnen fordern ja noch heute vermeintlich ausstehende Gebühren ein. Betroffene sollten sich nicht scheuen, in diesen Fällen eine Strafanzeige zu stellen. Es wäre eine späte Genugtuung für die Opfer, wenn wenigstens einige der skrupellosen Geschäftemacher noch zur Rechenschaft gezogen werden könnten.

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