11.02.2014 19:08:00

WAZ: Im Zweifel für die Sicherheit - Kommentar von Tobias Blasius

Essen (ots) - Bei einem Sexualstraftäter, der eine Haftstrafe und 20 Jahre Sicherungsverwahrung hinter sich hat, braucht es rechtsstaatliche Klarheit. Wer als therapiert und nicht mehr gefährlich anzusehen ist, darf nicht länger seiner Freiheit beraubt werden. Gibt es aber ein zu großes Restrisiko für die Allgemeinheit, müssen die Anstaltstore weiter geschlossen bleiben. Dazwischen ist kein Platz für juristische Spiegelfechtereien und Formalismus.

Einen Sexualstraftäter aber aus rein formalen Gründen zu entlassen, obwohl man ihn weiterhin für gefährlich hält, wäre unverantwortlich und niemandem zu vermitteln. Sollte Unklarheit herrschen über die von Europa- und Verfassungsrichtern geforderten Therapieangebote in der Sicherungsverwahrung, müssen gesetzliche Vorschriften in Nordrhein-Westfalen dringend präzisiert werden. Und zwar bevor der erste entlassene Sexualstraftäter rückfällig wird.

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