14.06.2016 18:37:39

Vom unglaublichen Krieg der Luftliegen (FOTO)

Frankfurt am Main (ots) -

- Querverweis: Bildmaterial wird über obs versandt und ist abrufbar unter http://www.presseportal.de/bilder -

Plagiate machen dem holländischen Hersteller und Vertreiber FATBOY derzeit das Leben schwer. "LAMZAC", die innovative Erfindung des bequemen Luft-Liegens hat plötzlich viele Nachmacher, die verbotenerweise mit am Kuchen des Erfolgs mitnaschen wollen. Insbesondere der Konkurrent "Laybag" ist im Fokus aktueller Fahndungen.

Es lässt sich schon prognostizieren, dass der niederländische Produktentwickler Marijn Aart Willem Oomen wahrscheinlich in die Hall of Fame der erfolgreichsten Produktinnovationen aufgenommen wird. Speziell Fatboy, Marktführer der bereits bekannten luxuriösen Sitzsäcke, dürfte sich am Erwerb der Rechte am geistigen Eigentum seiner neusten Erfindung - dem LAMZAC - sehr gefreut haben. Schon mit Verkaufsstart im Frühjahr 2016 war klar: Das wird der Erfolgsschlager. Der Clou, die ultraleichte Luftliege, ein Sack aus hochwertigem Kunststoff, lässt sich ganz einfach mit Wind füllen, sofort verschließen und schon versinkt der Ruhesuchende in eine perfekte Lage, wolkenähnlich gebettet. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass die Luftliege praktisch aus einer Umhängetasche ausgerollt wird und überall dort zum Einsatz kommt, wo man seine Freiheit des "Luftliegens" genießen möchte. Aktuell wird der LAMZAC seitens Fatboy in den sozialen Medien präsentiert. Das Feedback schlägt alle Rekorde. Binnen kürzester Zeit wurde das Produkt mit mehreren 100.000 Likes ausgezeichnet, direktauslösende Käufe inklusive.

Von der beeindruckenden Einfachheit des in Europa eingetragenen Designs fasziniert sind aber nicht nur die vielen Kunden. Zur Fangemeinde zählen auch diverse Alternativanbieter. Fast täglich tauchen neue Mitstreiter in den sozialen Medien auf, die unbekümmert von ihrem Original sprechen, aber das nahezu identische Produkt inklusive seiner Vorteile zum Verkauf anbieten. Allerdings auch im Hinblick auf das Eigentumsrecht von Fatboy mit einer Vielzahl von Unterlassungserklärungen bedacht werden.

Einer dieser Anbieter ist die Marke Laybag. Mittlerweile seitens der Holländer als äußerst lästig empfunden, scheint es diesen Anbieter gänzlich egal zu sein, ob es Recht oder Regeln gibt. Hatte noch zum Beginn des Jahres der aus Hong Kong stammende Anbieter Trader Express Ltd. eine Unterlassungserklärung abgegeben, folgte darauf eine Designänderung durch eine neue Firma namens Hirams Trade GmbH. Sie wird durch den Geschäftsführer Lothar Dietmar Kalmbacher aus Berlin verantwortet. Diesem ist ebenfalls per einstweiliger Verfügung untersagt, die Laybag Luftliege in Deutschland im neuen Design zu vertreiben. Nur anstatt diesem rechtlichen Schritt endlich Folge zu leisten, entscheidet sich Herr Kalmbacher, die Online-Vermarktung mit hoher Aggressivität und Intensität fortzusetzen. Ob via ebay oder Amazon, die aktuell auch rechtlich angehalten werden, etwaige Angebote umgehend zu löschen oder in Sachen Google-Advertising, wonach Hirams Trade sogar die Marke "Fatboy" als Keyword missbraucht, um unter dem Deckmantel des Originalanbieters dessen Kunden vor der Nase wegzuschnappen.

Aus einer Unterlassungsmaßnahme ist mittlerweile ein "Luftliegen-Krieg" ohne direkt juristische Auseinandersetzung entbrannt. Dem in Berlin gemeldeten Anbieter ist bis jetzt nicht beizukommen. Der Geschäftsführer hat persönlich keinen offiziellen Wohnsitz und agiert neben seiner Internetvermarktung nur über eine Berliner Rechtsanwaltskanzlei. In Anbetracht dessen, wurden nun auch unorthodoxe Wege eingeschlagen und die einstweilige Verfügung per E-Mail an verschiedene Adressen der Hirams Trade GmbH übersendet. Das sieht die Zivilprozessordnung eigentlich nicht vor. Doch innerhalb der praktischen Absatzstrukturen des Internets ist es für firmensitzlose Unternehmen wie die Hirams Trade GmbH ein Leichtes, ihr Plagiat Laybag zumindest kurzfristig abzusetzen. Folglich muss man sich der gängigen Wege anpassen.

Derzeit ist die auf Urheberrecht, Wettbewerb und gewerblichen Rechtsschutz spezialisierte Anwaltskanzlei Heinrich Partner Rechtsanwälte aus Frankfurt damit betraut, das geistige Eigentum von Fatboy zu verteidigen. Der verantwortliche Rechtsanwalt Carsten Schröder empfiehlt allen möglichen Nachahmern, es nicht drauf ankommen zu lassen. Ihm zufolge wird "... selbst ein Herr Kalmbacher mit seiner Hirams Trade GmbH auf lange Sicht keine Chance haben, als sich der Auseinandersetzung in der Sache zu stellen und dass per einstweiliger Verfügung ausgesprochene Verbot zu befolgen."

OTS: fatboy the original b.v. newsroom: http://www.presseportal.de/nr/111590 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_111590.rss2

Pressekontakt: Carsten Schröder Rechtsanwalt HEINRICH PARTNER RECHTSANWÄLTE Geistiges Eigentum und Wettbewerb Hanauer Landstraße 126-128 60314 Frankfurt am Main Tel.: 069/714003-0 Fax: 069/714003-22 E-Mail: schroeder@hepsite.de Internet: www.hepsite.de

Dirk Olefs Country Manager Germany & Austria Fatboy the original b.v. De Steenbok 19-21 5215 MG 's-Hertogenbosch The Netherlands Mobil: +49-(0)160-9631 4413 Fax: +31 73 615 42 01 E-Mail: dirk@fatboy.com Internet: www.fatboy.com

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