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18.04.2016 18:07:39

Verlängerung der Teilnahmefrist um 3 Monate - Fristende ist Sonntag, der 17.7.2016

Wien (ots) - Am 19.1.2016 gab die gemeinnützige Stiftung "Stichting Atrium Claim" im Rahmen einer Pressekonferenz bekannt, dass mit Atrium European Real Estate Ltd. (AERE) und Meinl Bank AG (Meinl) ein Rahmenvertrag über die finale Bereinigung von Ansprüchen betroffener Investoren geschlossen werden konnte. Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass ein Privatbeteiligtenanschluss im Ermittlungsverfahren 608 St 1/08w der Staatsanwaltschaft Wien oder eine Klage gegen AERE und/oder Meinl bis 20.6.2014 eingebracht wurde.

Mit heutigem Stand haben 3541 Nutzer ihre Ansprüche berechnen lassen. 1.460 Angebote wurden abgegeben, dies entspricht einem Kompensationsbetrag von ? 10.813.975,24. Seit Mitte März 2016 wird nach Prüfung der Richtigkeit die jeweilige Kompensation an betroffene Investoren ausbezahlt. Gerade in den letzten Tagen der heute ablaufenden Teilnahmefrist ist die Zahl jener, die ihre Ansprüche im Zusammenhang mit Verlusten aus Investitionen in Meinl European Land ohne Kosten bereinigen wollen, sprunghaft angestiegen.

Der Vorstand der Stichting Atrium Claim hat daher die Verlängerung der Teilnahmefrist um weitere 3 Monate einmalig durchgesetzt. Sohin haben betroffene Investoren bis 17.07.2016 Zeit, sich online auf www.atriumclaim.com zu registrieren und ihren Ersatzbetrag von den insgesamt 60 Millionen von AERE und Meinl Bank AG zur Verfügung gestellten Kompensationsfonds abzurufen. Diese neue Art der Schadensbereinigung ohne weitere Kosten ist derzeit die einzige Möglichkeit, um rasch und effizient eine Ersatzleistung für Ansprüche aus dem Erwerb von MEL in den Jahren 2002 bis inklusive 2007 zu erhalten. Der IVA - Interessensverband für Anleger unterstützt ebenso diese revolutionäre Art des Sammelvergleiches und empfiehlt die Teilnahme.

Die Stichting Atrium Claim hofft mit dieser Verlängerung der Teilnahmefrist nunmehr allen betroffenen Investoren ausreichend Möglichkeit zur Prüfung und Teilnahme an der Gesamtbereinigung zu bieten.

Rückfragehinweis: Breiteneder Rechtsanwalt GmbH, RA Mag. Eric Breiteneder office@breiteneder.pro / +43 1 512 98 88

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/10446/aom

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