14.04.2013 16:49:31
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Verdi zieht wegen Streikrecht bei Kirchen vor Verfassungsgericht
Verdi-Chef Frank Bsirske werfe den Arbeitsrichtern vor, die Rechte der Kirchen unzulässig ausgeweitet zu haben. Das BAG hatte das Streikrecht der Gewerkschaften bei Kirchen und deren Einrichtungen wie Krankenhäusern, Altenheimen und Kindergärten eingeschränkt. Zwar gebe es ein Grundrecht auf Streik - aber auch das Recht der Kirchen, Angelegenheiten selbstständig zu regeln. Die Richter wollten einen Ausgleich finden und legten Bedingungen fest.
Das BAG-Urteil betraf vor allem die 1,3 Millionen Beschäftigten bei Diakonie und Caritas. Ihnen waren Streiks bislang verboten. Die Tarife und Arbeitsbedingungen in Einrichtungen der Kirchen wurden zumeist in den paritätisch besetzten Kommissionen ausgehandelt.
Grundsätzlich hatten die Arbeitsrichter in Erfurt zwar das Streikverbot gelockert. Ausgeschlossen bleiben Arbeitskämpfe aber, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine Einigung unter sich finden. Bei diesem "Dritten Weg" müssen Gewerkschaften eingebunden werden./sl/DP/stb
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