04.11.2015 16:14:40
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Urteil: Leiharbeiter zählen bei Aufsichtsratswahl mit
ERFURT (dpa-AFX) - Leiharbeiter sind bei der Wahl des Aufsichtsrates in einem Unternehmen wie Stammbeschäftigte zu zählen. Sie müssen in die für das Wahlverfahren relevante Mitarbeiterzahl grundsätzlich eingerechnet werden, urteilte das Bundesarbeitsgericht am Mittwoch (7 ABR 42/13) in Erfurt. Die obersten Richter stärkten damit erstmals den Status von Leiharbeitern auch bei der Unternehmensmitbestimmung. Mit der Entscheidung unterlagen 14 Arbeitnehmer des Reifenherstellers Goodyear (Goodyear TireRubber) Dunlop (Hanau), die sich gegen eine Delegiertenwahl im Jahr 2011 gewandt hatten. Ob Aufsichtsratsmitglieder direkt oder von Delegierten gewählt werden, hängt von der Belegschaftsstärke ab./geh/DP/zb
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