Air Berlin Aktie
WKN DE: AB1000 / ISIN: GB00B128C026
17.12.2015 17:39:47
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UPDATE/Urteil über Codesharing-Streit steht kurz bevor
--Bangen bei Air Berlin
--Entscheidung noch dieses Jahr
--Ministerium will europäische Strategie
(NEU: Verkehrsministerium, mehr Hintergrund)
Von Christian Grimm
BERLIN (Dow Jones)--Das Verwaltungsgericht Braunschweig wird noch in diesem Jahr darüber entscheiden, ob die Ausnahmeregelung für Air Berlin bei Gemeinschaftsflügen mit Etihad bis zum Ende des Winterflugplans verlängert wird. Das sagte ein Gerichtssprecher am Donnerstag zu Dow Jones Newswires.
Die Richter hatten den beiden Airlines in einer Eilentscheidung Ende Oktober zunächst die Ausnahme bis 15. Januar 2016 verlängert. In der Hauptsache werden sie nun urteilen, ob ein nochmaliger Aufschub bis zum Auslaufen des Winterflugplans Ende März gestattet wird, wie der Gerichtssprecher erklärte. Entscheidet das Gericht im Sinne der Fluggesellschaften, könnte das auch der Bundesregierung mehr Luft geben, zu einer Einigung mit den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) zu kommen.
Zukunft der Airline steht auf dem Spiel Für Air Berlin ist der Bestand der Gemeinschaftsflüge, die in der Branche Codeshare genannt werden, überlebenswichtig. Fallen sie weg, droht den Hauptstädtern die Pleite, wie aus dem Unternehmen immer wieder gewarnt wird. Für Air Berlin hängt an der Zusammenarbeit mit Etihad nach eigenen Angaben ein Umsatz von 140 Millionen Euro pro Jahr.
Codeshare-Verbindungen sind Flüge, die jede Airline so verkauft, als würden die Passagiere in den eigenen Maschinen fliegen. Tatsächlich werden die Fluggäste dann teilweise in den Maschinen der Partner-Airline an ihr Ziel gebracht.
Regierungsgespräche stocken Doch über die Rechtmäßigkeit der Gemeinschaftsflüge gibt es Streit. Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, dass ein Teil davon nicht vom Luftverkehrsabkommen mit den VAE gedeckt ist. Etihad ist die staatliche Fluggesellschaft der Emirate, der gleichzeitig 30 Prozent von Air Berlin gehören.
Bis Mitte Oktober geführte Verhandlungen brachten noch keine Annäherung, wie aus einem aktuellen Schreiben des Bundesverkehrsministeriums an den Verkehrsausschuss des Bundestages hervorgeht. Nun soll weiter verhandelt werden. "Die Bundesregierung strebt weiterhin an, eine zwischenstaatliche Einigung mit den VAE über die fraglichen Codeshare-Dienste zu erzielen und wird sich erneut an die VAE wenden", heißt es in dem Papier, in das Dow Jones Newswires Einblick hatte.
"Wiederholt Gespräche angeboten" Ein Sprecher des Verkehrsministeriums erklärte auf Anfrage von Dow Jones Newswires, Etihad Airways habe beim Luftfahrt-Bundesamt 83 Codeshare-Verbindungen für den Winterflugplan 2015/16 beantragt. Davon seien 52 Verbindungen durch das Luftverkehrsabkommen zwischen Deutschland und den VAE abgedeckt. Diese seien vom Luftfahrt-Bundesamt für den Winterflugplan genehmigt worden.
31 Codeshare-Verbindungen sind nach Einschätzung des Ministeriums durch das aktuelle Luftverkehrsabkommen allerdings nicht gedeckt und wurden Etihad "letztmalig und befristet" bis zum 15. Januar ermöglicht, um mit Blick auf bereits verkaufte Tickets für die betroffenen Verbindungen keine Nachteile für Passagiere entstehen zu lassen, wie der Sprecher erklärte.
Darüber hinaus sei den Fluggesellschaften mit dieser Entscheidung ausreichend Zeit für eine organisatorische Lösung gegeben worden - zum Beispiel, um Codeshare-Verbindungen in Interlining-Dienste zu überführen. Auch hat das vom CSU-Politiker Alexander Dobrindt geführte Ministerium den VAE nach eigenen Angaben "wiederholt Gespräche zu dieser Thematik angeboten".
Gefahr für europäische Airlines Bei dem Streit geht es um Grundsätzlicheres als die 31 nicht genehmigten Verbindungen bei Air Berlin. Es betrifft vielmehr die wirtschaftliche Zukunft der deutschen und europäischen Airlines insgesamt, die es im Wettbewerb mit der arabischen Konkurrenz zunehmend schwerer haben.
Europäische Fluggesellschaften und Flughäfen stünden in einem "intensiven internationalen Wettbewerb" mit außereuropäischen Fluggesellschaften, heißt es dazu im Verkehrsministerium. Es sei zu begrüßen, wenn die EU auf die Einhaltung fairer Wettbewerbsbedingungen achte. "Luftverkehrsabkommen mit den Golfstaaten sollten dabei absolute Priorität haben."
"Deutschland und Frankreich hatten bereits auf dem Verkehrsministerrat im März 2015 eine Initiative eingebracht, auf europäischer Ebene eine Strategie zum fairen Wettbewerb zu starten und mit den Golfstaaten in Verhandlungen über ein umfassendes Luftverkehrsabkommen einzutreten", verlautet aus dem Ministerium. Erst danach könne in einem zweiten Schritt die mögliche Gewährung zusätzlicher Verkehrsrechte in Betracht gezogen werden.
(Mitarbeit: Stefan Lange)
Kontakt zum Autor: konjunktur.de@dowjones.com
DJG/chg/stl/smh
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December 17, 2015 11:09 ET (16:09 GMT)
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