14.01.2016 20:21:46
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UPDATE/Gericht urteilt zugunsten von Etihad im Codeshare-Streit
-- Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht überstimmt Braunschweiger Verwaltungsrichter
-- Gericht untersagt nur "innerdeutsche" Codeshare-Verbindungen
-- 26 von 31 in Frage stehenden Codeshare-Verbindungen können im Winterflugplan weiter durchgeführt werden
(NEU: Hintergrund)
Von Archibald Preuschat
FRANKFURT (Dow Jones)--Aufatmen bei Air Berlin und Etappensieg für ihren Großaktionär Etihad: Die Golf-Airline kann ihre Codeshare-Flüge fast in vollem Umfang zumindest bis zum Ende des Winterplugplans durchführen. Das hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg am Donnerstagabend entschieden.
Air Berlin fliegt von Berlin und Stuttgart mindestens täglich nach Abu Dhabi. Tatsächlich haben die meisten Passagiere aber gar nicht Abu Dhabi zum Ziel, sondern steigen dort in Etihad-Jets nach Asien oder Australien um. Umgekehrt steigen Passagiere aus Asien oder Australien in Abu Dhabi in eine Air-Berlin-Maschine und steigen in Deutschland teilweise nochmals zu weiteren Zielen um. Laut dem Luftverkehrsabkommen soll mit Codeshare-Flügen aber nur der tatsächliche Reisebedarf zwischen beiden Ländern bedient werden. Etihad fliegt in Deutschland die Flughäfen von Frankfurt, München und Düsseldorf an. Laut Etihad könnte Air Berlin von Abu Dhabi auch nach Nürnberg und Etihad selbst von ihrem Drehkreuz nach Hamburg fliegen. Beide Ziele werden gegenwärtig aber nicht bedient.
Bei der Codeshare genannten Praxis werden die Flüge mit zwei Flugnummern versehen, einer von Air Berlin und einer von Etihad. Das hat für die deutsche Airline den Vorteil, dass ihre Flüge in Reservierungssystemen besser gefunden und weltweit vermarktet werden können. Ohne diese Regelung blieben die Maschinen womöglich leer. Das für die finanziell klamme Air Berlin wichtige Codeshare steht allerdings auf legal wackeligen Beinen. Da Air-Berlin-Großaktionär Etihad keine EU-Airline ist und zwischen Europa und den Vereinigten Arabischen Emiraten im Gegensatz zu den USA auch kein sogenanntes Open-Sky-Abkommen gilt, unterliegen die Code-Share-Flüge dem bilateralen Luftverkehrsabkommen zwischen den Emiraten und Deutschland.
In diesem Punkt stärkte das Gericht Etihad den Rücken: "Maßgeblich für die Entscheidung sind die luftverkehrsrechtlichen Vereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten." Demnach sei Etihad berechtigt von Berlin, Stuttgart und auch Nürnberg im Zuge des Codesharing weitere Flüge ins Ausland durchzuführen. "Dafür spreche die Niederschrift über die zwischen den Repräsentanten der Bundesrepublik und der Vereinigten Arabischen Emirate getroffenen bilateralen Vereinbarungen vom 14./15. Juni 2000 ("Agreed Minutes and Revised Route Schedule"), heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichts, dessen Beschluss unanfechtbar ist.
Indes untersagte das Gericht, innerdeutsche Verbindungen als Codeshare durchzuführen. Demnach seien 26 Codeshare-Verbindungen genehmigungsfähig, fünf innerdeutsche aber nicht. Über die Zahlen herrscht Verwirrung. Etihad sprach zuletzt von 29 und nicht 31 in Frage stehenden Codeshare-Verbindungen. Diese hatte das Bundesverkehrsministerium Ende des Jahres "letztmalig" und nur bis zum 15. Januar genehmigt. Das Ministerium wurde kurz vor Silvester durch das Verwaltungsgericht Braunschweig in seiner Rechtsauffassung bestätigt und jetzt vom Oberverwaltungsgericht überstimmt.
Für Air Berlin ist die Fortführung der Gemeinschaftsflüge überlebenswichtig. Das Unternehmen hat mehrfach davor gewarnt, dass bei einem Wegfall die Pleite droht. Für Air Berlin hängt an der Zusammenarbeit mit Etihad nach eigenen Angaben ein Umsatz von 140 Millionen Euro pro Jahr, ein Betrag der fast vollständig auch ins Betriebsergebnis fließt, da durch das Codeshare mehr Tickets verkauft werden.
Nur dank Codeshare kann die Golf-Airline Flüge etwa von Sydney nach Stockholm anbieten. Dabei führt Etihad den Flug von Australien nach Abu Dhabi aus. Air Berlin übernimmt dort und fliegt die Passagiere über Berlin zu ihrem Ziel. Die Golf-Airline ist mit knapp 30 Prozent größter Anteilseigner bei Deutschlands zweitgrößter Fluggesellschaft und unterstützt Air Berlin auch mit Krediten. Auch bei anderen defizitären Airlines wie Alitalia oder Air Serbia hat sich Etihad eingekauft und konnte so ihr weltweites Streckennetz schnell und deutlich erweitern.
Weder Etihad, Air Berlin noch das Bundesverkehrsministerium wollten den Beschluss am Donnerstagabend kommentieren.
Kontakt zum Autor: archibald.preuschat@wsj.com
DJG/apr/kla
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January 14, 2016 13:51 ET (18:51 GMT)
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