08.06.2015 17:02:46

UPDATE/Gauck macht Weg für Pkw-Maut frei

   --Bundespräsident unterzeichnet Gesetz

   --Abgabe ab 2016 geplant

   --Klage aus Brüssel droht

   (NEU: Mehr Hintergrund)

   BERLIN (Dow Jones)--Bundespräsident Joachim Gauck hat den Weg für die Einführung der Pkw-Maut in Deutschland endgültig freigemacht. Das Staatsoberhaupt unterzeichnete nach langer Prüfung die entsprechenden Gesetze, wie eine Sprecherin des Bundespräsidialamtes am Montag in Berlin erklärte. Damit kann die Maut zunächst wie geplant Anfang kommenden Jahres erhoben werden.

   Alle Nutzer deutscher Autobahnen sollen ab 2016 jährlich im Schnitt 74 Euro Maut zahlen, für Inländer soll aber im Gegenzug die Pkw-Steuer entsprechend gesenkt werden. Die EU-Kommission will möglicherweise gegen die Maut-Einführung klagen. Dies hätte aber zunächst keine aufschiebende Wirkung.

   Hintergrund sind Ankündigungen von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker, gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren wegen des Mautgesetzes eröffnen zu wollen. Er habe "erhebliche Zweifel" an der deutschen Einschätzung, dass das Gesetz ausländische Autofahrer nicht diskriminiere.

   Regierung ist sich sicher

   Der federführende Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt wies das bereits zurück. "Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat haben Gesetze zur Infrastrukturabgabe beschlossen, die EU-rechtskonform sind", erklärte der CSU-Politiker. Es sei nicht nachvollziehbar, warum die Einführung einer Pkw-Maut in Deutschland nicht möglich sein solle, während fast überall in Europa Mautgebühren bereits Realität seien.

   Noch hat die Kommission kein Verfahren eingeleitet. Eine Sprecherin der EU-Kommission hatte dazu bereits erklärt, die Juristen der Behörde würden ihre Analyse des Maut-Gesetzes abschließen, sobald der Text von Gauck unterzeichnet worden sei.

   Selbst wenn die Kommission ein Verfahren einleitet, hat die Bundesregierung noch viel Zeit. Denn die Eröffnung eines Vertragsverletzungsverfahrens durch die EU-Kommission folgt einem vorgegebenen mehrstufigen Verfahren, an dessen Ende eine Überprüfung der Regelungen durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) steht. Bestehen beide Parteien auf ihren Rechtspositionen, kann ein solches Verfahren mehrere Jahre dauern. Währenddessen behält das Gesetz laut Bundesjustizministerium seine Gültigkeit.

   Kontakt zum Autor: stefan.lange@wsj.com

   DJG/stl/raz

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   June 08, 2015 10:32 ET (14:32 GMT)

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