08.12.2008 13:09:00

UPDATE: EU-Banken müssen für Staatshilfe Risikoprämien zahlen

(NEU: Details) BRÜSSEL (Dow Jones)--Die Banken in der Europäischen Union (EU) sollen nach Aussage von Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes für die Inanspruchnahme staatlicher Gelder Zinsen zahlen, die sich an ihrem individuellen Ausfallrisiko bemessen. Wie aus einer am Montag veröffentlichten Mitteilung von Kroes hervorgeht, will die Kommission zudem Anreize dafür setzen, dass Banken Staatshilfen zeitlich begrenzt in Anspruch nehmen.

   Die EU-Kommission will ferner sicherstellen, dass die Banken die Gelder nicht dazu einsetzen, um gegenüber anderen Instituten Wettbewerbsvorteile zu erlangen. Sie will unter anderem verhindern, dass Banken eines Landes zu einem deutlich niedrigeren Zinssatz Mittel erhalten als Banken in einem anderen Land, sofern dies nicht durch eine entsprechend gute Risikoposition der entsprechenden Bank gedeckt ist.

   Zudem warnt die Kommission, dass unkoordinierte nationale Hilfsmaßnahmen für den Finanzsektor zu einem Subventionswettlauf in den EU führen könnten. Eigenkapitalhilfen sollten daher auf ein Minimum beschränkt werden und dürften nicht dazu führen, dass die begünstigte Bank besonders aggressive Geschäftspraktiken verfolgen könne.

   Dabei will die EU-Kommission grundsätzlich zwischen "fundamental gesunden" Banken und solchen Instituten unterscheiden, deren Geschäftsmodell nicht tragfähig ist und die daher potenziell von Insolvenz bedroht sind. Die Rekapitalisierung "gesunder" Banken wäre aus Sicht der Kommission eine vorübergehende Unterstützung, die der Stabilität des Finanzsystems und der ungehinderten Verfügbarkeit von Krediten für Verbraucher und Unternehmen dient.

   Hinsichtlich der "preislichen Bewertung" staatlicher Hilfen verweist die Kommission auf ein die vom Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) am 20. November vorgeschlagene Methode für "fundamental gesunde" Institute des Euroraums.

   Dagegen sieht die Kommission bei Hilfen für in Not geratene Banken ein erhöhtes Risiko von Wettbewerbsverzerrung. Aus diesem Grund hält sie hier scharfe Restrukturierungsauflagen bis hin zu Änderungen im Management für notwendig.

   Generell will Kroes bei der Rekapitalisierung der Banken darauf achten, dass diese Kapital zu einem Zins erhalten, der sich am geldpolitischen Leitzins orientiert und einen individuellen Risikoaufschlag enthält. Zudem sollen - möglicherweise über steigende Zinsen - Anreize für eine zeitliche Begrenzung der Staatshilfen gesetzt werden.

   Auch die Einrichtung staatlicher Hilfsfonds, die allen Banken zugänglich sind, will Kroes gestatten. Dabei müsse aber eine angemessene Verzinsung der eingesetzten Mittel sichergestellt sein, heißt es. Die Mitgliedsländer müssen die Rekapitalisierung einer Bank bzw. die Einrichtung eines Hilfsfonds anzeigen und nach sechs Monaten über den Einsatz der Mittel berichten.

   In einer Pressekonferenz sagte Kroes am Montag, die Kommission werde in Kürze die Bankhilfsprogramme Frankreichs und Österreichs genehmigen. Sie erwarte, dass Deutschland an seinem Programm einige Änderungen vornehmen werde.

Webseite: http://ec.europa.eu/competition/state_aid/legislation/specific_rules.html

DJG/hab/ptt (END) Dow Jones Newswires

   December 08, 2008 06:37 ET (11:37 GMT)

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