23.10.2008 15:24:00
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UPDATE: E.ON/Wingas klagen gg Ferngas-Entscheid der Netzagentur
(NEU: E.ON-Stellungnahme, Hintergrund)
Von Ali Uluçay und Andreas HeitkerDow Jones NEWSWIRES
FRANKFURT (Dow Jones)--Die Energiekonzerne Wingas und E.ON gehen juristisch gegen die jüngste Regulierungsentscheidung zum Ferngaswettbewerb vor. Die Gastransport-Töchter beider Unternehmen kündigten Klagen vor dem zuständigen Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf an."Wir halten die Entscheidung der Bundesnetzagentur, dass es zwischen deutschen Ferngasleitungen und europäischen Leitungen überhaupt keinen Wettbewerb geben soll, für nicht nachvollziehbar", kritisierte der Geschäftsführer von Wingas Transport, Ingo Neubert, in einem am Donnerstag veröffentlichten Interview mit "Dow Jones Energy Daily".
Eine Sprecherin von E.ON Gastransport bestätigte am Donnerstag auf Anfrage von Dow Jones ebenfalls, dass ihr Unternehmen eine Beschwerde beim OLG einlegen wolle. E.ON sei der Auffassung, dass die marktorientierte Entgeltbildung sachgerecht sei und der bestehenden, auch internationalen Wettbewerbssituation im Ferngastransport Rechnung trage, sagte sie.
Die überregionalen Ferngas-Pipelines waren bisher von der Regulierung ausgenommen gewesen. Die Netzagentur hatte aber Ende September angekündigt, diese Netze künftig in ihre Kosten-Überprüfungen mit einzubeziehen.
Betroffen sind hiervon neben Wingas und E.ON auch Gasnetz-Töchter von RWE, Gasunie Deutschland, Dong Energy, Eni, GdF, StatoilHydro, VNG und Erdgas Münster. Sie müssen innerhalb von zwei Monaten ihre Unterlagen offen legen. Ab 2010 werden sie dann außerdem in die so genannte Anreizregulierung einbezogen, die für die übrigen Netzbetreiber schon 2009 startet.
Auch die RWE Transportnetz Gas, die den Regulierer-Bescheid erst in dieser Woche erhalten hat, hat zumindest schon eine Prüfung von Rechtsmitteln angekündigt. Netzagentur-Präsident Matthias Kurth hatte die Entscheidung seines Hauses mit der "dominierenden Marktmacht" der Ferngaskonzerne begründet. Die Unternehmen hätten "nicht durch den Wettbewerb kontrollierte Verhaltensspielräume". Für neue Unternehmen bestünden zudem erhebliche Marktzutrittsschranken.
Der Bundesverband Neuer Energieanbieter (bne) erwartet nun eine drastische Senkung der Durchleitungsgebühren auf Ferngasebene.
Eine aufschiebende Wirkung werden die jetzt angekündigten Klagen jedoch wohl nicht haben. Wingas Transport beabsichtigt nach eigenen Angaben auch nicht, einen einstweiligen Rechtsschutz beim Gericht zu beantragen.
Geschäftsführer Neubert monierte im Interview mit Dow Jones, dass die Regulierungsbehörde die Wettbewerbsimpulse seines Unternehmens nicht berücksichtigt habe. Dass die "überlappende Infrastruktur" nach Ansicht der Netzagentur keine Wettbewerbswirkung entfalte, werde auch von Marktteilnehmern nicht bestätigt. "Wir stehen im Wettbewerb beim Leitungsbau und -betrieb", unterstrich Neubert.
Wingas - ein Joint Venture der Wintershall Holding AG und der OAO Gazprom - ist nach den Worten von Neubert optimistisch, auch das OLG Düsseldorf zu überzeugen. "Wir erfüllen alle Kriterien, die das Energiewirtschaftsgesetz und seine Verordnungen für den Leitungswettbewerb vorgeben", sagte er.
Die möglichen finanziellen Auswirkungen der Anreizregulierung könnten noch nicht abgeschätzt werden. "Für unser Unternehmen bedeutet die Regulierung aber eine Vernichtung von Freiheitsgraden", kritisierte der Manager. Auch seien künftige Investitionen von Netzbetreibern durch die Regulierung gefährdet.
Webseite: http://www.wingas.com http://www.eon-gastransport.com
-Von Ali Uluçay und Andreas Heitker, Dow Jones Newswires, +49 (0)211 13872 14, utilities.de@dowjones.com DJG/aul/hei/brb (END) Dow Jones Newswires
October 23, 2008 09:23 ET (13:23 GMT)
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