14.07.2008 16:00:00

UPDATE: Dresdner und BR einigen sich auf Interessenausgleich

   (NEU: weitere Details)

Von Ulrike Dauer

   Dow Jones NEWS

DORTMUND (Dow Jones)--Der Betriebsrat der Dresdner Bank AG hat mit dem Vorstand der Allianz-Tochter Interessenausgleichsregelungen vereinbart, die im Zuge der geplanten Spaltung der Bank in zwei rechtlich eigenständige Bereiche zum Tragen kommen. "Kernpunkte sind die Erfüllung unserer Forderungen zum Kündigungsschutz, Standortsicherung und Outsourcing-Verzicht in wichtigen Teilbereichen", heißt es in einem Memo des Gesamtbetriebsrates der Dresdner Bank, in das Dow Jones Newswires am Montag Einblick hatte.

   Die Bestimmungen gelten allerdings nur bis zu einer Fusion der Bank mit einer anderen oder bis zum Verkauf großer Anteile. Die Kernelemente der nun zwischen Betriebsrat und Vorstand getroffenen Einigung sind nach Angaben der Arbeitnehmervertretung der Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen bis 2011, die Standortsicherung in den Bereichen Banking Service sowie der Verzicht auf Outsourcing-Maßnahmen mit Verschlechterung der Arbeitsbedingungen.

   Im Fall einer Fusion oder eines Verkauf an eine andere Bank werde der Vorstand sicherstellen, dass für die eigenen Mitarbeiter die Kündigungsschutzregeln des Käufers oder Fusionspartners gelten, sofern diese günstiger als die eigenen Regeln sind.

   Gleichzeitig werde sich der Vorstand in Falle einer Fusion für die Übernahme der bisherigen, eigenen Regelungen einsetzen, die zu einem Schutz vor betriebsbedingten Kündigungen beigetragen haben.

   Die Dresdner Bank hatte Mitte März mitgeteilt, das Institut in zwei rechtlich getrennte Banken für das Privat- und Firmenkundengeschäft sowie das Investmentbanking spalten zu wollen, um von dem Konsolidierungsprozess auf dem deutschen Bankenmarkt zu profitieren. "Unter dem Dach der Dresdner Bank Gruppe entstehen mit Private & Corporate Clients (PCC) und Dresdner Kleinwort zwei marktfähige, voll funktionsfähige Banken", hatte ein Sprecher seinerzeit zu Dow Jones Newswires gesagt.

   Die neue Rechtsform soll spätestens zum 31. August implementiert werden.

   Der Gesamtbetriebsrat bezeichnete die nun getroffenen Vereinbarungen als "erste Sicherungsmaßnahmen". Im Falle einer tasächlichen Fusion werde es jedoch "weitergehende Vereinbarungen" geben müssen.

-Von Ulrike Dauer, Dow Jones Newswires, ++49 (0) 69 297 25 108, unternehmen.de@dowjones.com

Webseiten: http://www.allianz.com http://www.dresdner-bank.com

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   July 14, 2008 09:58 ET (13:58 GMT)

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