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14.06.2013 17:41:32

UPDATE: Bund streckt Ländern Fluthilfe vor

   --Bund will Anleihe für Hochwasserfonds allein aufnehmen

   --Finanzminister sprechen nächste Woche über Verfahren

   --SPD fordert Gegenfinanzierung

   (NEU: Reaktionen, Details)

   Von Andreas Kißler

   BERLIN--Der Bund will den geplanten Hochwasserfonds von bis zu 8 Milliarden Euro zunächst komplett finanzieren und sich die Hälfte der Gelder dann später von den Ländern erstatten lassen. Das sehen die Vereinbarungen vor, die Bund und Länder am Donnerstag bei ihrem Treffen im Kanzleramt getroffen haben, sagte die Sprecherin des Finanzministeriums am Freitag. Die Regierung sieht ausdrücklich keinen Zusammenhang mit einer in Kürze aufzulegenden Bund-Länder-Anleihe. Von der Opposition kommt aber schon Kritik.

   Der Bund habe angeboten, den Beitrag der Länder vorzufinanzieren, sagte Ministeriumssprecherin Marianne Kothé bei einer Pressekonferenz. Die Nettokreditaufnahme des Bundes solle für 2013 entsprechend erhöht werden. "Damit würden die Länder an den günstigen Finanzierungskonditionen des Bundes partizipieren", betonte sie. Die Mittelaufnahme würde im Rahmen des allgemeinen Schuldenmanagements des Bundes erfolgen.

   Einen offiziellen Beschluss über die genauen Details der Finanzierung gibt es aber nach Angaben des Finanzministeriums noch gar nicht. "Ich schildere jetzt einen möglichen Weg", sagte Kothé. Angedacht sei, dies als Sondervermögen des Bundes auszugestalten, der im Jahr 2013 finanziell ausgestattet würde. "Dann bräuchten wir einen Nachtragshaushalt", bekräftigte sie.

   Jedoch wurde am Freitag in Berlin bereits Kritik an der grundsätzlichen Planung der Bundesregierung laut, die Hilfen über die Aufnahme neuer Schulden zu finanzieren. Der SPD-Budgetexperte Carsten Schneider forderte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) dazu auf, "einen Vorschlag zur Finanzierung der zusätzlichen Ausgaben zu machen und nicht einfach nur die Schulden zu erhöhen". Es sei Aufgabe von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU), eine Aufnahme zusätzlicher Schulden zu vermeiden und "Vorschläge zur echten Gegenfinanzierung" zu machen.

   Unionsbudgetsprecher Norbert Barthle verwies aber darauf, dass der Bund mit seinen Haushaltsplanungen deutlich unter der gesetzlichen Schuldengrenze liege. "Auch wenn der Bund den nationalen Aufbaufonds voraussichtlich über zusätzliche Schulden finanziert, halten wir die verfassungsrechtliche Schuldenregel ganz klar ein", sagte er. Deshalb müsse der Bund auch nicht auf eine Ausnahmereglung der Schuldenbremse bei Naturkatastrophen zurückzugreifen. Barthle appellierte an die Länder, ihre Haushalte zu konsolidieren.

   Komme es zu der Emission einer Anleihe, trete am Markt nur der Bund auf, erklärte ein anderer Sprecher des Finanzministeriums. "Mit der Kapitalbeschaffung haben die Länder nichts zu tun", sagte er zu Dow Jones Newswires. Der Bund regele dann später mit den Ländern, wie diese ihre hälftige Beteiligung an den Bund zurückführten.

   Werde der Weg über ein Sondervermögen wie den Fonds Deutsche Einheit gewählt, so bedeute dies keinen Schattenhaushalt außerhalb des Budgets, stellte er zudem klar. Auch ein Sondervermögen werde "angerechnet auf die maximal zulässige Nettokreditaufnahme nach der Schuldenregel".

   In der kommenden Woche sollen nun Gespräche mit den Finanzministern der Länder über die konkrete Ausgestaltung des Hilfsfonds stattfinden. Mehrere Länder favorisieren eine Kanalisierung der Hilfen über eine Wiederauflage des Fonds Deutsche Einheit.

   Ausdrücklich wies die Regierung den Eindruck zurück, die Finanzierung könnte im Rahmen eines "Deutschland-Bonds" von Bund und Ländern erfolgen. "Das, was jetzt geplant ist im Rahmen der Hochwasserhilfe hat nichts zu tun mit diesem Pilotprojekt Bund-Länder-Anleihe", betonte Kothé. "Das ist ein ganz anderes Projekt."

   Einen solchen "Deutschland-Bond" hatten Bund und Länder im Rahmen ihrer Verhandlungen über den Fiskalpakt vereinbart. Bei dieser gemeinsamen Anleihe, die der Bund und ein Dutzend Länder schon vor der Sommerpause erstmals auflegen könnten, ist aber ausdrücklich eine getrennte Haftung von Bund und Ländern vorgesehen.

   Die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten der Länder hatten die Fluthilfen am Donnerstag auf den Weg gebracht. Ihre Finanzierung soll jeweils zur Hälfte von Bund und Ländern aufgebracht werden. Das Gesetzgebungsverfahren soll schnell in Gang gesetzt werden. Bereits am 5. Juli soll der Bundesrat die Hilfsmaßnahmen beschließen, zuvor wird sich der Bundestag damit befassen.

   Merkel hatte nach einem Treffen mit den Ministerpräsidenten Steuererhöhungen zur Finanzierung ausgeschlossen und betont, stattdessen müsse die Neuverschuldung des Bundes erhöht werden. Zu klären sei, "ob das über Modalitäten der Abwicklung des früheren Fonds Deutsche Einheit oder über eine Bundesanleihe geschehen könnte".

   Der Fonds Deutsche Einheit war seit 1990 als Sondervermögen des Bundes zur Sanierung der fünf neuen Länder aufgelegt worden. Seit 2005 ist er aber im Bundeshaushalt integriert.

   Kontakt zum Autor: andreas.kissler@dowjones.com

   (Mitarbeit: Susann Kreutzmann)

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   June 14, 2013 11:10 ET (15:10 GMT)

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