19.10.2013 18:23:30
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Union und SPD wollen Kontrollrechte der Opposition erhalten
Von Hans Bielefeld
Im Fall einer Großen Koalition wollen CDU und SPD die Rechte der Opposition in einem von ihnen dominierten Bundestag sichern. "Momentan werde in der CDU/CSU-Fraktion diskutiert wie die Rechte der Opposition im Fall einer Großen Koalition gewährleistet werden können", sagte der Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Ulrich Scharlack dem Wall Street Journal Deutschland. Zeitdruck gebe es allerdings nicht. Eine Änderung des Grundgesetzes sei dafür nicht notwendig "und auch nicht angedacht", hatte die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung (FAS) zuvor mit Verweis auf Unionsfraktionskreise berichtet.
Bei den Sozialdemokraten gibt es ähnliche Überlegungen wie in der Union. "Die SPD setzt sich dafür ein, dass die Minderheitenrechte der Opposition im Fall einer Großen Koalition gewährleistet werden", sagte eine Sprecherin der SPD. Wie das sicher gestellt wird, sei noch nicht klar. "Das ist Teil der Koalitionsverhandlungen", fügte sie hinzu.
Gegenüber Spiegel Online äußerte sich die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, Britta Haßelmann, kritisch zu Signalen für eine Selbstverpflichtung der Großen Koalition. Sie seien zwar ein guter Ausgangspunkt, würden aber keine klaren rechtlichen Vereinbarungen in der Geschäftsordnung und anderen Gesetzen ersetzen. "Wir brauchen verbindliche Regelungen zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, zur Einsetzung einer Enquete-Kommission, dem Verlangen öffentlicher Ausschussanhörungen oder der Redezeitvereinbarung", forderte sie.
Sollten Union und SPD eine Große Koalition bilden, verfügten sie zusammen über fast 80 Prozent der Sitze im Bundestag. Damit kämen die im Grundgesetz und in der Bundestags-Geschäftsordnung geregelten Rechte der Opposition nicht zum Tragen: Sie setzen mindestens 25 Prozent aller Stimmen im Bundestag voraus. Und die bringen Grüne und Linke nicht auf die Waage.
Anders als 2009 hätte im Falle einer Neuauflage der Großen Koalition die Opposition heute keine Chance, einen Untersuchungsausschuss zu bekommen. Sie hätte nur dann eine Chance, wenn es Abweichler aus den Reihen der Regierung gäbe. Auch eine Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wie etwa im Fall der Rettungsmechanismen oder Subsidiaritätsklagen beim Europäischen Gerichtshof können erst angestrengt werden, wenn dafür ein Quorum von 25 Prozent erreicht wird.
Mitarbeit: Andreas Kissler
Kontakt zum Autor: hans.bielefeld@dowjones.com
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