22.03.2021 09:58:00
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Ungesetzliche Preisänderungsklausel: VKW-Kunden erhalten Refundierung
Basis für die Refundierung ist ein Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH), der im Herbst 2019 eine branchenübliche Preisanpassungsklausel der EVN Energievertrieb GmbH & Co KG für unzulässig erklärt hatte. Die Illwerke VKW AG verwendete die Klausel, die theoretisch Preiserhöhungen ohne Obergrenze ermöglichte, in vergleichbarer Form. Mit der Entscheidung des OGH sei aber die Grundlage für vergangene Preiserhöhungen weggefallen, so der VKI. Infrage gestellt war damit die Preiserhöhung vom 1. Jänner 2019 für Strom und Gas.
Die nun gefundene Lösung sehe vor, dass alle Haushaltskunden mit den Stromtarifen "Privat (Online)", "Privat24 (Online)", "Wärme (Online)" und "Österreichstrom" sowie mit den Gastarifen "Erdgas Standard (Online)", "Biogas20 (Online)" und "Biogas100" für den Zeitraum zwischen 1. Jänner 2019 und 1. Mai 2020 abhängig vom Verbrauch eine pauschale Refundierung erhalten. Die Refundierung ergebe sich aus der Preisdifferenz zwischen dem Energiepreis 2018 und 2019. Um den Geldbetrag gutgeschrieben zu bekommen, ist eine kostenlose Anmeldung beim VKI oder der Illwerke/VKW AG notwendig.
Wie der VKI weiter berichtete, schließen sich die Vorarlberger Energieversorger Stadtwerke Feldkirch, Stadtwerke Bregenz GmbH, Elektrizitätswerke Frastanz GmbH und Montafonerbahn AG der Einigung an und bieten ihren Kunden ebenfalls eine Refundierung in gleichartiger Form an. Eine kostenlose Anmeldung ist bis spätestens 31. Mai 2021 ausschließlich beim VKI möglich.
(Schluss) jh/ivn
APA
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