17.12.2015 18:38:48
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Umstrittene Vorratsdatenspeicherung tritt in Deutschland in Kraft
Das Gesetz schreibt vor, dass Telekommunikationsunternehmen Telefon- und Internetverbindungsdaten ihrer Kunden zehn Wochen lang speichern, danach müssen sie wieder gelöscht werden. Gespeichert werden Rufnummern der beteiligten Anschlüsse, Zeitpunkt und Dauer der Anrufe sowie IP-Adressen von Computern. E-Mails sind ausgenommen, ebenso die Inhalte der Kommunikation. Für Standortdaten, die bei Handy-Gesprächen anfallen, ist eine verkürzte Speicherfrist von vier Wochen vorgesehen.
"Mit dem ausgewogenen Gesetz geben wir unserer Polizei ein wichtiges Instrument für die Verbrechensbekämpfung", erklärte de Maizière dazu weiter. Er äußerte sich auch überzeugt, dass die Vorschriften verfassungsgemäß seien.
Dies wird allerdings von den Oppositionsparteien Linke und Grüne, der FDP sowie von Verbänden wie der Organisation Digitalcourage bezweifelt. Diese hat nach eigenen Angaben bereits Unterschriften von 25.000 Bürgern gesammelt, die eine Verfassungsbeschwerde unterstützen. Durch das neue Gesetz werde "das Recht auf Privatsphäre staatlich unterlaufen", hieß es. Auch die Oppositionsparteien haben Klagen angekündigt.
Bereits im Jahr 2010 war ein erstes Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt worden. Der Europäische Gerichtshof hob die europäische Richtlinie, die dem Gesetz zugrunde lag, im Jahr 2014 auf. Aus Sicht der Bundesregierung werden jedoch mit dem neuen Gesetz die Vorgaben beider Urteile berücksichtigt.
Dow Jones

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