21.03.2014 12:18:59
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Tillmann: Durchbruch im Kampf gegen Steuerhinterziehung
"Während in Deutschland die Debatte um die Frage der Straffreiheit von Selbstanzeigen bei Steuerhinterziehung die öffentliche Debatte bestimmt, werden in Europa schrittweise die Möglichkeiten, Steuerhinterziehung überhaupt zu begehen, deutlich erschwert.
Wir begrüßen es sehr, dass Luxemburg nunmehr der Verschärfung der EU-Zinsrichtlinie zugestimmt hat. Diese Zustimmung ist wichtig, um im Kampf gegen Steuerhinterziehung durch Herstellung von Transparenz voranzukommen. Damit werden Lücken in der Erfassung von Zinserträgen geschlossen. Es ist zu hoffen, dass die entsprechenden Verhandlungen der EU mit der Schweiz, Liechtenstein, Andorra, San Marino und Monaco bald zu einem erfolgreichen Abschluss kommen. Dann bestünde in Europa ein einheitlicher Mindeststandard für die Besteuerung von Kapitalerträgen. Dies wäre ein guter Ausgangspunkt für weitere Fortschritte."
Hintergrund zur EU-Zinsrichtlinie:
Bisher waren 25 der 27 EU-Länder für eine Verschärfung. Nur Luxemburg und Österreich sperrten sich bislang noch.
In der EU fällt die Besteuerung von Zinserträgen von Personen, die in einem EU-Mitgliedstaat wohnhaft sind, jedoch nicht in dem, in dem die Zinsen gezahlt werden, unter die Zinsbesteuerungsrichtlinie (Richtlinie 2003/48/EG zur Besteuerung von Zinserträgen). Sie gilt seit Juli 2005.
Automatischer Informationsaustausch:
Die EU-Zinsrichtlinie sieht im Wesentlichen das Verfahren des automatischen Informationsaustauschs vor, um zu gewährleisten, dass Zinszahlungen ordnungsgemäß im Herkunftsland versteuert werden.
Bisheriges Verfahren in Luxemburg und Österreich: Zinsabschlagssteuer
Luxemburg und Österreich hatten sich als einzige EU-Länder bislang gegen den automatischen Informationsaustausch gesperrt und für die anonyme Zinsabschlagsteuer entschieden. Der Steuersatz stieg schrittweise auf heute 35 Prozent an (15 Prozent Juli 2005 bis Juli 2008 und 20 Prozent bis Juli 2011). 75 Prozent der erhobenen Quellensteuer werden an den Ansässigkeitsstaat des Anlegers anonym überwiesen. Dem Anleger mit Wohnsitz in Deutschland wird eine der Quellensteuer entsprechende Steuergutschrift erteilt, wenn eine ordnungsgemäße Erklärung der Zinszahlungen in der Einkommenssteuererklärung erfolgt ist.
Hintergrund: Verschärfte EU-ZinsRL
Der Anwendungsbereich der ZinsRL soll neben den jetzt schon erfassten Zinserträgen auf zinsähnliche Erträge ausgeweitet werden.
Die Änderung der ZinsRL wurde noch nicht verabschiedet, da die erforderliche Einstimmigkeit innerhalb des Rates noch nicht erreicht werden konnte. Grund hierfür ist der bis heute andauernde Widerstand aus Luxemburg und Österreich. Diese Länder wollen solange der Verschärfung nicht zustimmen, bis die entsprechenden Verhandlungen mit den Drittstaaten Schweiz, Liechtenstein, Monaco, San Marino und Andorra abgeschlossen sind.
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