10.04.2014 20:30:00

Telekom-V-Prozess - ÖBB: Werden uns Anklage gegen Huber anschließen

Die ÖBB haben Donnerstagabend eine Stellungnahme zum "Format"-Bericht über Ex-ÖBB-Chef Martin Huber abgegeben. "Wenn es hier zu einem Verfahren gegen Martin Huber kommt und wenn der Verdacht eines Schadens für die ÖBB besteht, werden wir uns als Privatbeteiligter anschließen. Wir kooperieren natürlich in vollem Umfang mit der Justiz, was die Aufklärung betrifft."

Die Staatsanwaltschaft hatte Mitte Jänner zu Beginn des Schillerplatz-Prozesses die Anklage gegen Huber auf schweren Betrug an den ÖBB erweitert: Huber habe gegenüber den ÖBB nicht die Wahrheit über sein Engagement beim Kauf und Verkauf der Schillerplatz-Immobilie gesagt. In Wirklichkeit sei Huber faktischer Geschäftsführer beim Käufer, der Schillerplatz 4-Projektentwicklungsgesellschaft SP4, gewesen und nicht seine Ehefrau.

Huber war wegen eines Spekulationsgeschäfts der ÖBB mit der Deutschen Bank unter Druck geraten. Er hatte nach seinem Ausscheiden 2008 die ÖBB geklagt und rund 836.000 Euro gefordert. 2009 wurde das Verfahren mit einem Vergleich über 306.000 Euro abgeschlossen. Weiters erhielt der frühere ÖBB-Vorstandschef von der Staatsbahn noch 515.700 Euro für Gehaltsfortzahlung, Abfertigung und Pension. Unterm Strich bekam der frühere Bahnchef rund 820.000 Euro.

Im "Format" belastet Huber erneut ÖBB-Aufsichtsratschef Horst Pöchhacker. Bereits Mitte Jänner 2014 hatte Huber über seinen Anwalt in einer Aussendung erklärt: Huber habe gegenüber Pöchhacker den Sachverhalt vollinhaltlich offen gelegt. "Die Beteiligung von Martin Huber am Projekt Schillerplatz 4 war dem Aufsichtsratspräsidium selbstverständlich bekannt".

Aus dem Umfeld Hubers hieß es heute zur APA, Pöchhacker habe von allem gewusst. Gegenüber "Format" ließ Huber über seinen Anwalt, Meinhard Novak, ausrichten: "Horst Pöchhacker war über alle Hintergründe informiert."

Eine Stellungnahme von Pöchhacker zu Hubers Vorwürfen war Donnerstagabend nicht zu erhalten. Hubers Angaben könnten Pöchhacker Probleme bringen, so das "Format": Laut der von den ÖBB beauftragen Arbeitsrechtlerin Sieglinde Gahleitner habe es von Seiten Hubers eine Dienstrechtsverletzung gegeben, es hätte also die Abfertigung nicht gezahlt werden müssen.

Pöchhacker war bereits in der Affäre um den Linzer Terminal Tower von Huber belastet worden und hatte dessen Angaben entschieden zurückgewiesen. Hier geht es um den Verdacht, dass bei der Einmietung der Finanzbehörde in den Tower Schmiergelder geflossen sein sollen. Hierzu hat eine - wie sich später herausstellte rechtswidrige - Hausdurchsuchung bei Pöchhacker stattgefunden. Porr hatte den Tower gemeinsam mit Raiffeisen Oberösterreich und Raiffeisen Leasing Wien errichtet, bei der Weitervermietung sollen Schmiergelder an die Lobbyisten Peter Hochegger und Walter Meischberger geflossen sein - was beide bestreiten.

Huber hatte in der Causa bei Einvernahmen durch die Justiz Pöchhacker belastet. Dieser hatte ihn daraufhin wegen Verleumdung verklagt.

(Forts. mögl.) stf/gru

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