Telekom Austria Aktie
WKN: 72000 / ISIN: AT0000720008
Haftstrafen |
27.02.2013 17:31:00
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Telekom-Prozess - Haft für Fischer, Colombo und Trimmel
"Abenteuerlich": 2004 mit Geldsackerl unterwegs
Richter Michael Tolstiuk führte in der Urteilsbegründung aus, warum die Angeklagten bei der Kursaffäre Untreue begangen hatten, indem sie dem Broker Johann Wanovits Geld für den Kurssprung boten und gaben. Der Fall sei "abenteuerlich" geworden, als im Jahr 2004 Geldsackerl durch Wien getragen wurden.
"Fischer, Colombo und Trimmel war sehr wohl bewusst, dass sie hier ihre Befugnis missbrauchen", sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung. Sie könnten sich auch nicht auf das Notwehrrecht berufen, wie ihre Verteidiger teils vorbrachten. Es habe keine Anhaltspunkte für eine Notwehrsituation gegeben. Das einzig Richtige wäre gewesen, den Aufsichtsrat zu informieren.
Die Aussagen von Gernot Schieszler, der den Kronzeugenstatus anstrebt, seien glaubwürdig und richtig gewesen. "Wir können dem Herrn Schieszler sehr wohl glauben", so der Richter.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Staatsanwalt Hannes Wandl und die Angeklagten haben Bedenkzeit erbeten
Bei Sundt zu wenig Anhaltspunkte für Schuldspruch
Der Freispruch für den mitangeklagten Ex-Telekom-Generaldirektor Heinz Sundt wurde vom Richter damit begründet, dass es zwar Verdachtsmomente, aber zu wenig Anhaltspunkte für einen Schuldspruch gegeben habe. Sundt ist damit als einziger der vier Angeklagten, über die heute geurteilt wurde, ohne Verurteilung geblieben.
Sundt wollte den Freispruch nicht kommentieren, er bestätigte lediglich, dass er erleichtert sei. Sein Anwalt Martin Nemec zeigte sich vom Urteil wenig überrascht, schließlich sei in dem Verfahren klar geworden, dass der ehemalige Telekom-General nichts von den Manipulationen gewusst habe.
Colombos Anwalt Rudolf Mayer meinte zur APA, dass er nun den Gang zum Obersten Gerichtshof (OGH) überlege. Schließlich sei es in dem Prozess in großem Maß um rechtliche Fragen gegangen. Man werde nun die dreitägige Bedenkzeit nutzen.
Der Anwalt der privatbeteiligten Telekom, Norbert Wess, freute sich, dass der Telekom die beantragten 9,9 Mio. Euro in voller Höhe zugesprochen wurden. Das sei in einem Strafverfahren eher ungewöhnlich. "Wir sind nun bei den drei schuldig Gesprochenen - sollte das Urteil rechtskräftig sein - nicht mehr auf den Zivilrechtsweg angewiesen".
(Schluss) stf/gru/ggr
ISIN AT0000720008 WEB http://www.telekomaustria.com

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