27.02.2013 13:11:00

Telekom-Prozess - Broker Wanovits: Las Telekom-Börsemeldungen nicht

Die Verteidigungslinie des Euro Invest Bank-Chefs Johann Wanovits hat zumindest den Staatsanwalt im Telekom-Prozess nicht überzeugt. Ankläger Hannes Wandl legte Wanovits heute ein Geständnis nahe. Wanovits meinte, er müsse sich mit seinen Anwälten beraten.

Der viele Jahre als Chef der Euro Invest Bank tätige Wanovits versicherte, er habe die Ad-hoc-Meldungen der Telekom Austria nicht gelesen, und auch nicht die Berichte darüber in der APA, im "Kurier", im "WirtschaftsBlatt" und im "Standard". Auf seinem Computer habe er auch weder die Agenturen Reuters noch Bloomberg, betonte Wanovits.

Die Telekom-Austria hatte bereits am 20. Februar 2004 mittels einer Ad-hoc-Meldung der Öffentlichkeit mitgeteilt, dass sie die Aktienoption bei Merrill Lynch ziehen werde, um den Managern Aktien zur Verfügung stellen zu können, falls das Stock-Option-Programm am 26. Februar ausgelöst werde. Er habe diese Ad-hoc-Meldung nicht gekannt, auch nicht die Medienberichte darüber und die Mitteilung der Telekom in der "Wiener Zeitung" darüber ebenfalls nicht, beteuerte der Broker. Daher habe er damals geglaubt, der Telekom zu helfen.

Durch sein kurstreibendes Handeln habe er "Schaden" von der Telekom abwenden wollen, so der Broker. Diese wäre durch die Absicherung der Stock Option geschädigt worden, wenn das Optionenprogramm dann gar nicht zustande gekommen wäre, meinte Wanovits. Das habe er von Gernot Schieszler gehört. Schieszler selber hat allerdings in seiner Aussage vor Gericht gesagt, er habe gar nichts von der Absicherung gewusst. "Da hat er definitiv die Unwahrheit gesagt", so der Angeklagte.

Wanovits wiederholte heute erneut, dass er damals kursdrückendes Handeln geortet habe und der Telekom nur helfen wollen, diesen "Angriff" auf das Manager-Optionsprogramm abzuwehren. Der Finanzmarktaufsicht (FMA), die den Verdacht auf Kursmanipulation untersuchte, habe er das aber nicht mitgeteilt, hob der Staatsanwalt hervor. Eine Anzeige wegen seines Verdachts gegen Dritte hatte Wanovits erst 2011 oder 2012 gemacht - Jahre nach dem Vorfall. Das Verfahren wurde eingestellt.

Reue zeigte Wanovits nur bezüglich der Bargeldübernahmen. "Dafür könnt' ich mich wirklich ohrfeigen....ein Wahnsinn". Wanovits hatte etwa 600.000 Euro im Plastiksackerl in bar von Schieszler und Trimmel übernommen. Insgesamt hatte er fast eine Mio. Euro aus Telekom-Geld erhalten. Von einer Schadenswiedergutmachung gegenüber der Telekom hält der Broker aber wenig. Er werde das Geld "eher nicht" zurückgeben.

In einem abgehörten Telefongespräch im Juli 2011 hatte Wanovits beteuert, dass er der Telekom nicht schaden wollte. "Ich wusste nicht, dass ich abgehört werde", so der Broker. Staatsanwalt Wandl hielt dem Angeklagten vor, dass er laut eigener Aussage in vorherigen Telefongesprächen bereits vermutet hatte, dass er abgehört werde.

Kürzer als Wanovits hielt sich der mitangeklagte Ex-Geschäftsleiter der Telekom, Josef Trimmel. Er sei nur eine "Randfigur" gewesen und bereue heute alles. Damals sei es ihm aber nicht rechtswidrig vorgekommen. Warum er selber bei der Bargeldübergabe zugegriffen und sich Geld für sich genommen habe, könne er nicht erklären. "Eine Kurzschlusshandlung". Trimmel hat seine Prämie der Telekom zurückgezahlt.

Die Verteidigung von Wanovits versuchte den Eindruck zu erwecken, dass die Auszahlung eines Mitarbeiter-Bonusprogramm auch bei Nichterfüllung gut für das Unternehmen sei, weil es motivierend wirke. Der Staatsanwalt konterte, dass dies ein Bonusprogramm ad absurdum führen würde, denn dann bräuchte man ja keinen Erfolgsfaktor als Basis für die Auszahlung einführen. Außerdem nutzte er ein plastisches Beispiel: Er fragte ob es in Ordnung sei, wenn ein Mitarbeiter in die Firmenkasse greife, um sich besser zu motivieren.

Das Verfahren gegen Wanovits wurde ausgeschieden um einen weiteren Zeugen zu hören. Seine Verhandlung geht am 5. April um 9:30 Uhr im Saal 203 des Wiener Landesgerichtes weiter.

(Schluss) gru/stf/lo

ISIN AT0000720008 WEB http://www.telekomaustria.com

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