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27.02.2013 16:57:00

Telekom-Prozess 2 - "Abenteuerlich": 2004 mit Geldsackerl unterwegs

Richter Michael Tolstiuk führte in der Urteilsbegründung aus, warum die Angeklagten bei der Kursaffäre Untreue begangen hatten, indem sie dem Broker Johann Wanovits Geld für den Kurssprung boten und gaben. Der Fall sei "abenteuerlich" geworden, als im Jahr 2004 Geldsackerl durch Wien getragen wurden.

"Fischer, Colombo und Trimmel war sehr wohl bewusst, dass sie hier ihre Befugnis missbrauchen", sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung. Sie könnten sich auch nicht auf das Notwehrrecht berufen, wie ihre Verteidiger teils vorbrachten. Es habe keine Anhaltspunkte für eine Notwehrsituation gegeben. Das einzig Richtige wäre gewesen, den Aufsichtsrat zu informieren.

Die Aussagen von Gernot Schieszler, der den Kronzeugenstatus anstrebt, seien glaubwürdig und richtig gewesen. "Wir können dem Herrn Schieszler sehr wohl glauben", so der Richter.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Staatsanwalt Hannes Wandl und die Angeklagten haben Bedenkzeit erbeten.

(Grafik 0194-13, Format 134 x 90 mm) (Forts. mögl.) gru/ggr

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