14.03.2024 21:58:00
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Teile des Wohn- und Baupakets passierten Finanzausschuss
Konkret soll es den Ländern ermöglicht werden, zusätzliche Darlehen zur Wohnbauförderung in der Höhe von 500 Mio. Euro aufzunehmen. Die effektive Zinsbelastung der Länder soll dabei durch Zuschüsse des Bundes bis zum Jahr 2028 mit 1,5 Prozent p.a. gedeckelt werden. Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) bezeichnete dies in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber der APA als wichtigen Schritt, um die Bildung eines Eigenheims für junge Menschen und Familien zu unterstützen.
Diese Mittel sollen für Wohnbauförderungsdarlehen der Länder in den Jahren 2024 und 2025 von maximal 200.000 Euro und einer Förderlaufzeit von zumindest 25 Jahren mit einem maximalen Zinssatz von 1,5 Prozent p.a. zweckgebunden sein. Die Basis dafür bildete ein von ÖVP und Grünen im Ausschuss eingebrachter und durch die Regierungsparteien mehrheitlich angenommener Abänderungsantrag zu einem Initiativantrag, der eine Reihe kleinerer Rechtskorrekturen im Finanzausgleichsgesetz beinhaltet, berichtete die Parlamentskorrespondenz.
Weiters soll es zu steuerlichen Anreizen für ökologische Sanierungen, zur Streichung der Grundbucheintragungsgebühr für den Kauf von Eigenheimen bis 500.000 Euro sowie zur Ausweitung des Wohnschirms um 60 Mio. Euro und des Reparaturbonus um 50 auf insgesamt 133 Mio. Euro kommen. Nur die NEOS stimmten hier dagegen.
Zudem soll am Standort "Meidlinger Kaserne" das "Sicherheitszentrum Meidling" des Innenministeriums ausgebaut werden. Die Oppositionsparteien kritisierten die Vorgehensweise von ÖVP und Grünen scharf und sahen diese nicht von der Geschäftsordnung gedeckt. Die Regierungsparteien hatten bei der Diskussion zu den Zweckzuschüssen des Bundes an die Länder dazu einen Ausschussantrag eingebracht.
ham
APA
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