10.03.2014 09:00:34
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'SZ': Bundesregierung will Lebensversicherern unter die Arme greifen
Kernpunkt sei die Änderung der Regeln, nach denen die Kunden bei Kündigung oder regulärem Ablauf zur Hälfte an den Bewertungsreserven beteiligt werden. Seit 2008 stehe ihnen die Hälfte dieser nur auf dem Papier stehenden Gewinne zu, 2013 waren das rund drei Milliarden Euro. Bei kleinen Verträgen belaufe sich diese Sonderzahlung nur auf einen dreistelligen Betrag, bei größeren Policen kann die Summe aber auch deutlich höher liegen und 10000 oder 15000 Euro erreichen. Diese Beteiligungen müssten die Versicherer nicht mehr auszahlen, wenn die große Koalition ihr Vorhaben umsetzt.
Die Regierung plane nach jetzigem Diskussionsstand, den Tag der Verabschiedung des Gesetzentwurfes im Kabinett zum Stichtag zu machen - das könnte noch im März sein. Nur Kunden, deren Verträge dann ausgelaufen seien oder die vorher gekündigt hätten, kämen dann noch in den Genuss der Bewertungsreserven. Allerdings kann kaum ein Kunde abwägen, ob die Kündigung für ihn wirklich das Beste wäre, denn dabei verliert er in vielen Fällen Schlussgewinnanteile.
Bewertungsreserven entstehen, wenn die Marktpreise von Wertpapieren höher sind als ihr Buch- oder Anschaffungswert. Mitte 2013 hatten die Lebensversicherer dem Bericht zufolge Bewertungsreserven von 62 Milliarden Euro in den Büchern. Der Grund seien die niedrigen Zinsen. Die Gesellschaften legten langfristig an und hätten deshalb viele Anleihen mit vergleichsweise hohen Zinsen im Bestand, die sie vor fünf bis zwölf Jahren gekauft haben und die heute - wegen der aktuell niedrigen Zinsen - deutlich mehr wert sind. Die Versicherer argumentieren, die Auszahlung der Hälfte der Reserven an ausscheidende Kunden sei ungerecht, weil die verbleibenden mit weniger Rendite auskommen müssten - diesem Argument schließe sich die Regierung an.
Im Gegenzug sollen dem Bericht zufolge auch den Lebensversicherungen Opfer abverlangt werden. Der Hauptpunkt: Die Gewinnverteilung zwischen Kunden und Eignern soll zugunsten der Kunden verändert werden. Außerdem werden die Lebensversicherer verpflichtet, die eingesparte Beteiligung an den Bewertungsreserven weder für Auszahlungen an Aktionäre und noch für Vertriebsaktionen zu verwenden./fn/mne/stb
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