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02.08.2015 19:36:39

'SZ'/Arbeitgeber: Verfassungsklagen gegen Tarifeinheitsgesetz unzulässig

BERLIN (dpa-AFX) - Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) rechnet mit einem Scheitern der Klagen gegen das umstrittene Tarifeinheitsgesetz. Die "Süddeutsche Zeitung" (Montag) berichtet, in einem internen Schreiben an die Mitglieder des Ausschusses für Arbeitsrecht zeige sich der BDA zuversichtlich, dass es gar nicht erst zu einer Verhandlung in Karlsruhe kommen werde. "Wir halten diese Anträge bereits für unzulässig", zitierte die Zeitung aus dem ihr vorliegenden Brief.

Nach Meinung der BDA-Juristen könne zwar im Einzelfall Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen eine gesetzliche Regelung eingelegt werden. "Das setzt allerdings voraus, dass dem Beschwerdeführer nicht zugemutet werden kann, fachgerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen", urteilen sie. Im Fall des Tarifeinheitsgesetzes könne davon jedoch nicht die Rede sein. Den betroffenen Einzelgewerkschaften sei es in allen denkbaren Sachverhalten möglich, fachgerichtlichen Rechtsschutz zu erlangen. Offenkundig "versuchen die Beschwerdeführer, die Verfassungsbeschwerde an Stelle des ordentlichen Rechtswegs zu instrumentalisieren", schreiben die Juristen des BDA weiter.

Mit dem Tarifeinheitsgesetz will die große Koalition verhindern, dass es zu immer mehr Streiks von Einzelgewerkschaften kommt./ro/DP/zb

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