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20.10.2016 21:27:38

Südwest Presse: SÜDWEST PRESSE Kommentar zu Schadenersatz bei Kitaplatz-Mangel

Ulm (ots) - Auch wenn Karlsruhe nicht alle Kommunen gleichermaßen in Haftung nimmt: Mit seinem Kita-Urteil hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz auf die ganze Familie gemünzt ist, nicht allein auf das zu betreuende Kind. Damit tragen die Richter einer wesentlichen Intention des Gesetzgebers Rechnung. Denn der hatte - neben der frühkindlichen Förderung - stets auch das Ziel ausgerufen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Für alle Familien bedeutet das mehr Verlässlichkeit. Und insbesondere für Alleinerziehende ist es ein großer Schritt nach vorne. Denn der Druck auf die Kommunen, für ausreichend Plätze zu sorgen, ist mit der Aussicht auf Schadenersatz-Klagen nochmals gestiegen. Trotz großer Fortschritte gibt es immer noch regionale Unterschiede - und vor allem in Großstädten einen Mangel. Mit genügend Kitaplätzen ist es aber nicht getan. Zur Betreuung gehören auch ausgebildete Betreuer - fehlendes Personal ist das größte Problem vieler Kommunen. Hinter den Rechtsanspruch kann jedenfalls erst dann ein Häkchen gemacht werden, wenn die Kinder umsorgt sind - nicht nur versorgt.

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Pressekontakt: Südwest Presse Ulrike Sosalla Telefon: 0731/156218

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