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13.09.2016 21:37:38

Südwest Presse: Kommentar: Gericht

Ulm (ots) - Nun also der Minimalkonsens: Vor Gericht muss das Gesicht einer Zeugin zu erkennen sein, weil die Beurteilung einer Aussage auch etwas mit der Mimik zu tun hat. Mit Schleier geht das nicht und deshalb dürfte diesem Vorstoß des Vorsitzenden der CDU-Landtagsfraktion, Wolfgang Reinhart, zumindest ein gewisser Erfolg im Gesetzgebungsverfahren beschieden sein. Damit hätte die Union zumindest das Gesicht gewahrt. Denn dass ein flächendeckendes Verbot der Verschleierung muslimischer Frauen in der Öffentlichkeit kaum durchzusetzen ist, haben mittlerweile selbst die Hardliner in CDU und CSU zur Kenntnis genommen - wenn auch zu vermuten ist, dass sie im Innersten ihrer schwarzen Herzen weiter an den Ideen einer abendländischen Kleiderordnung festhalten. Ob sich das Verbot im Sitzungssaal in andere Lebensbereiche ausdehnen lässt, steht auf einem anderen Blatt. Es gibt viele - von jeglichem Kulturkampf unbelastete - Dinge, die sich mit der Würde des Gerichts nicht vertragen und draußen niemand auffallen: kurze Hosen, Mützen und Anwälte ohne Krawatte. Eine andere Frage ist viel wichtiger: Wie lange noch soll der Gerichtssaal dafür herhalten, weltanschauliche Dispute auszufechten - vom Kruzifix über den Köpfen der Richter bis zur Kleidung von Zeuginnen, die kaum einmal dort auftreten dürften? Deutschland leidet daran, sich nie zu einem säkularen Staatswesen durchgerungen zu haben.

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Pressekontakt: Südwest Presse Ulrike Sosalla Telefon: 0731/156218

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