22.08.2016 21:17:39
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Südwest Presse: Kommentar Autoindustrie - Nicht Beitragszahler schröpfen
Ulm (ots) - Ganz schön mutig, wie die Autozuliefer-Gruppe Prevent
mit dem VW-Konzern kämpft. Wegen des Lieferstopps für Teile stehen
die Bänder in der Golf- und Passat-Produktion still, und 28 000
VW-Beschäftigte müssen kurzarbeiten. Das ist sicher nicht gut für
dauerhafte Geschäftsbeziehungen. VW könnte bald schon auf den
störrischen Lieferanten verzichten. Wobei erstaunlich ist, dass der
Konzern für wichtiges Zubehör nicht mindestens zwei Lieferanten hat
und dass der Streit so eskalieren konnte. Reichlich hilflos klingen die Stellungnahmen aus der Politik. Die Bundesregierung ruft ebenso zu einer schnellen Verhandlungslösung auf wie Sachsens Wirtschaftsminister Martin Dulig (SPD). Was sollen sie auch sagen. Da streiten zwei Privatunternehmen, auch wenn an VW das Land Niedersachsen beteiligt ist. Aus solchen Auseinandersetzungen hat sich der Staat in einer Marktwirtschaft herauszuhalten. Viel mehr sollten sich die Politiker aufregen, mit welcher Selbstverständlichkeit VW Kurzarbeit beantragt und damit die Kosten des Stillstands der Werke auf die Beitragszahler der Arbeitslosenversicherung abzuwälzen versucht. Dabei ist dies nur zulässig, wenn der Arbeitsausfall konjunkturelle Gründe hat oder auf einem "unabwendbaren Ereignis" beruht. Genau darum handelt es sich nicht: Dass sich VW und der Zulieferer Prevent nicht einigen können, müssen sie untereinander ausmachen - und auch die Kosten dafür tragen.
und dass der Streit so eskalieren konnte. Reichlich hilflos klingen die Stellungnahmen aus der Politik. Die Bundesregierung ruft ebenso zu einer schnellen Verhandlungslösung auf wie Sachsens Wirtschaftsminister Martin Dulig (SPD). Was sollen sie auch sagen. Da streiten zwei Privatunternehmen, auch wenn an VW das Land Niedersachsen beteiligt ist. Aus solchen Auseinandersetzungen hat sich der Staat in einer Marktwirtschaft herauszuhalten. Viel mehr sollten sich die Politiker aufregen, mit welcher Selbstverständlichkeit VW Kurzarbeit beantragt und damit die Kosten des Stillstands der Werke auf die Beitragszahler der Arbeitslosenversicherung abzuwälzen versucht. Dabei ist dies nur zulässig, wenn der Arbeitsausfall konjunkturelle Gründe hat oder auf einem "unabwendbaren Ereignis" beruht. Genau darum handelt es sich nicht: Dass sich VW und der Zulieferer Prevent nicht einigen können, müssen sie untereinander ausmachen - und auch die Kosten dafür tragen.
OTS: Südwest Presse newsroom: http://www.presseportal.de/nr/59110 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_59110.rss2
Pressekontakt: Südwest Presse Ulrike Sosalla Telefon: 0731/156218
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