14.11.2013 20:36:11

Südwest Presse: Kommenar zum ASYLRECHT

Ulm (ots) - Was den Innenministern der EU einvernehmlich nicht gelingen will, hat nun der Europäische Gerichtshof in die Wege geleitet: eine fairere Lastenverteilung zwischen den Staaten am Südrand der EU und jenen im Zentrum. Zwar hat das Gericht die sogenannte Dublin-II-Regelung, wonach der EU-Staat den Asylantrag eines Flüchtlings zu überprüfen hat, den Schutzsuchende als erstes erreichen, nicht außer Kraft gesetzt, doch das Gericht hat die Verordnung etwas der Realität angepasst. Denn in der Regelung spiegelt sich bisher eine gravierende Schieflage. Die übergroße Mehrheit der Flüchtlinge kommt über Griechenland, Italien, Malta und Spanien in die EU. Doch ist seit Jahren bekannt, dass vor allem Griechenland mit den Menschen aus Afrika und dem Nahen Osten überfordert ist. Das Land steckt tief in der Krise. Weder ist eine menschenwürdige Versorgung der Flüchtlinge gesichert, noch eine schnelle Prüfung der Asylanträge. In Zentraleuropa weiß man das. Doch konnte man sich mit Hinweis auf die selbsterzwungenen Regelungen im Dublin II-Vertrag scheinheilig aus der Affäre ziehen. Das hat der EuGH nun durchkreuzt. Die Aufnahmeländer prüfen - wenn sie dies denn können. Ansonsten liegt der Ball im Feld jenes Landes, in das ein Flüchtling weitergezogen ist. Das kann auch Deutschland sein. Mit seiner Entscheidung hat der EuGH die Schranken in der EU nicht niedergerissen, aber das Ventil ein wenig geöffnet.

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Pressekontakt: Südwest Presse Ulrike Sosalla Telefon: 0731/156218

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