+++ Einfach investieren ▪ mit Kapitalschutz oder Teilschutz ▪ raiffeisenzertifikate.at ▪ jetzt in Zeichnung +++ -w-
05.06.2015 22:27:38

Stuttgarter Nachrichten: Kommentar zum Fall von Vincent Lambert

Stuttgart (ots) - Würde bleibt Würde. Egal, wie krank ein Mensch ist. Und deshalb haben die Richter des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte das Richtige getan. Sie haben die Abschaltung der medizinischen Geräte erlaubt. Ein Dammbruch? Nein! Sie haben Vincent Lambert die Möglichkeit gegeben, sein Leben in Würde zu beenden. Die Richter haben mit ihrem Urteil Zweifel ausgeräumt. Nein zur aktiven Sterbehilfe! Nein zu einer wie auch immer verbrämten Form der Tötung! Der entscheidende Satz ihres Urteils lautet: "Es ist der Patient, der im Mittelpunkt der Entscheidung steht. Das gilt auch dann, wenn der Betreffende nicht mehr in der Lage ist, seinen eigenen Willen auszudrücken oder keine schriftliche Willensäußerung von ihm vorliegt."

OTS: Stuttgarter Nachrichten newsroom: http://www.presseportal.de/pm/39937 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_39937.rss2

Pressekontakt: Stuttgarter Nachrichten Chef vom Dienst Joachim Volk Telefon: 0711 / 7205 - 7110 cvd@stn.zgs.de

Eintrag hinzufügen
Hinweis: Sie möchten dieses Wertpapier günstig handeln? Sparen Sie sich unnötige Gebühren! Bei finanzen.net Brokerage handeln Sie Ihre Wertpapiere für nur 5 Euro Orderprovision* pro Trade? Hier informieren!
Es ist ein Fehler aufgetreten!