21.03.2014 12:23:59
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Steinbach/Heinrich: Engagement für Menschenrecht auf sauberes Wasser fortsetzen
"Das Recht auf Trinkwasser und Sanitärversorgung ist ein elementares Menschenrecht. Seine Umsetzung ist noch lange nicht gewährleistet und bleibt daher eine der zentralen Herausforderungen unserer Zeit. Am Weltwassertag wollen wir darauf aufmerksam machen, dass dieses für uns selbstverständliche Gut in Teilen der Welt eine nicht vorhandene Ressource ist. Dabei ist dieses Recht untrennbar mit dem Recht auf Leben und der menschlichen Würde verbunden.
Die Zahl der Menschen, die keinen Zugang zu sauberem Wasser haben, beträgt rund 900 Millionen. Fast 40 Prozent der Weltbevölkerung, rund 2,6 Milliarden, Menschen verfügen nicht über eine sanitäre Grundversorgung. Vor allem in afrikanischen Ländern wird das Millenniumsentwicklungsziel des Zugangs zu sauberem Wasser bis 2015 nicht erreicht.
Deshalb tauschen wir uns in den Veranstaltungen des Runden Tisches zu diesem wichtigen Thema mit Partnern afrikanischer Staaten aus und diskutieren wichtige Erfahrungen zur Umsetzung des elementaren Menschenrechts. Denn Wassermangel und schlechte Wasserqualität gehören zu den Hauptursachen für Armut, Krankheiten und Umweltzerstörung. An den krankheitsbedingten Folgen schmutzigen Wassers und fehlender Sanitärversorgung sterben jährlich mehr Kinder auf der Welt als an Malaria, Masern und Aids zusammen.
Wir begrüßen die Mitteilung der Europäischen Kommission über die Europäische Bürgerinitiative 'Wasser und sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht! Wasser ist ein öffentliches Gut, keine Handelsware'. Darin betont sie unter anderem die Bedeutung des Rechtes auf Zugang zu unbedenklichem Trinkwasser und zu Abwasserentsorgung. Die Europäische Kommission will auch in Zukunft dafür Sorge tragen, dass diese Grundsätze weiterhin im Mittelpunkt ihrer Politik stehen."
Hintergrund:
Der Weltwassertag wird seit 1993 jährlich am 22. März begangen. Das Recht auf Trinkwasser und Sanitärversorgung wurde auch auf Initiative Deutschlands im Juli 2010 von der UN-Generalversammlung offiziell als Menschenrecht anerkannt.
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