"Vorbörslicher Handel" |
11.12.2013 11:30:35
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SolarWorld-Aktionäre dürfen vorrangig für neue Aktien bieten
Hintergrund des neuen Vorrechts für Altaktionäre ist ein Vergleich mit kämpferischen Anlegern, die gegen das Rettungskonzept geklagt hatten. Wie aus zwei im Bundesanzeiger Ende vergangener Woche veröffentlichten Vergleichen zu entnehmen ist, erzielte das Bonner Unternehmen mit sieben der 19 Kläger eine Einigung.
Zunächst gehen die neuen Aktien an diejenigen Gläubiger, die im Zuge des Schuldenschnitts auf einen Großteil ihrer Forderungen verzichten sollen. Von diesen neuen Aktien wollte bisher Unternehmenschef Frank Asbeck 19,5 Prozent für zehn Millionen Euro aus seinem eigenen Vermögen kaufen. Weitere Anteile sollten an einen Großinvestor aus Katar gehen. Nun kommen die Altaktionäre dazu - Voraussetzung ist allerdings, dass sie mindestens 1.000 Aktien im Besitz haben.
SolarWorld sieht den Rettungsplan durch die übrigen Kläger, die dem Vergleich nicht zustimmten, nicht in Gefahr. Das Unternehmen hat Freigabeanträge vor Gericht gestellt, um die beschlossenen Maßnahmen trotz Klagen umsetzen zu können. Die Entscheidung erwartet Solarworld im Januar. "Wir haben keinen Zweifel daran, dass die Beschlüsse freigegeben werden und wir die Restrukturierung so planmäßig im Februar positiv abschließen werden", sagte der Sprecher. SolarWorld hatte Ende November trotz der eigenen Finanzierungsschwierigkeiten die Übernahme von Teilen der Bosch-Solarsparte angekündigt.
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BONN (dpa-AFX)
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