03.10.2014 21:04:00
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Sieben Schuldsprüche im OeBS-Schmiergeldprozess
Die beiden angeklagten und geständigen Ex-OeBS-Geschäftsführer Michael Wolf und Johannes Miller sowie die ebenfalls geständige ehemalige Vertriebsmitarbeiterin wurden jeweils zu zwei Jahren Haft, bedingt auf drei Jahre verurteilt. Die höchste Strafe erhielt der Anwalt, der das Bestechungsgeld weiterleitete: Er fasste drei Jahre Freiheitsstrafe aus, davon zwei Jahre bedingt.
Der zweite angeklagte Anwalt, der ebenfalls mit den Schmiergeld-Konstruktionen befasst wurde, erhielt 30 Monate Freiheitsstrafe, davon 20 Monate bedingt. Dieselbe Strafe wurde über den Ex-Geschäftsführer der Münze Österreich, Kurt Meyer, sowie einen leitenden Vertriebsmitarbeiter verhängt.
Freigesprochen wurden dagegen der ehemalige Aufsichtsratschef der OeBS, Ex-OeNB-Vizegouverneur Wolfgang Duchatczek und ein ehemaliger OeBS-Mitarbeiter.
Geldstrafen von je 800.000 Euro erhielten Wolf und Miller, bei Nichtzahlung drohen ihnen acht Monate Ersatzfreiheitsstrafe. Der höher bestrafte Anwalt fasste 80.000 Euro Geldstrafe aus. Staatsanwalt Volkert Sackmann gab unmittelbar nach dem Urteil keine Erklärung ab. Meyer und der leitende Vertriebsmitarbeiter erhoben noch im Gerichtssaal Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung. Die übrigen nutzen die Bedenkzeit. Nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz gab es keine Verurteilungen. Angeklagt waren die OeBS und die Münze Österreich.
Richter Georg Olschak führte in seiner Urteilsbegründung aus, dass das Schöffengericht keine Zweifel an den Angaben der geständigen Angeklagten gehabt habe. Es sei um Bestechung bei Aufträgen der Zentralbanken von Aserbaidschan und Syrien gegangen. "Würde man sich ausmalen, dass die Angeklagte selbst die 14 Mio. Euro eingesteckt hat oder anders verschwinden ließ, dann hätte sie die aserbaidschanische und die syrische Nationalbank betrogen, die Regime dieser Staaten betrogen", sagte der Richter. "Diese Variante ist für uns von Anfang an ausgeschieden".
Damit erteilte er den Vorbringen einiger Verteidiger, die gemeint hatten, die Gelder hätten nicht der Bestechung sondern der - legalen - Finanzierung der Geheimdienste dieser Länder gedient, eine klare Absage. Das Schöffengericht bescheinigte den OeBS-Mitarbeitern sogar "altruistische Motive", sie hätten Arbeitsplätze sichern wollen und sich selber nicht bereichert. Demgegenüber hatten die Anwälte an den Geschäften verdient.
Den Freispruch für Ex-OeNB-Vize Duchatczek begründete der Richter damit, dass es keine Urkunde, keine Zeugenaussage, keinen Beweis gebe, der Duchatczek direkt belaste. "Wie ich erhofft und erwartet habe", zeigte sich Duchatczek nach der Urteilsverkündung mit dem Freispruch "zufrieden".
Im Mittelpunkt des Prozesses stand die Aufarbeitung der Schmiergeldaffäre rund um die Oesterreichische Banknoten- und Sicherheitsdruck GmbH (OeBS). Staatsanwalt Volkert Sackmann warf den Angeklagten vor, von 2005 bis 2011 Zentralbanken von Aserbaidschan und Syrien Schmiergeld gezahlt zu haben, um zu Druckaufträgen zu kommen.
APA
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