24.09.2015 22:27:39
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Schwäbische Zeitung: "Zeppelin-Stiftung: Auf Ewigkeit angelegt" - Leitartikel
Wer sich für eine Stiftung entscheidet, vertraut sich auf Gedeih und Verderb dem Staat an. Denn eine Stiftung ist auf ewig angelegt. Sie kann nicht ohne weiteres aufgelöst, geschweige denn feindlich übernommen werden. Allein die öffentliche Hand kann ihren Bestand über Generationen hinweg garantieren. So überstehen Stiftungen Kriege und Revolutionen.
Deshalb ist die juristische Auseinandersetzung um die Zeppelin-Stiftung so spannend. Sie zwingt die Gerichte und Aufsichtsbehörden, sich systematisch mit der Verantwortung des Staates für Stiftungen zu befassen. Dieser Fall dürfte Rechtsgeschichte schreiben.
Graf von Brandenstein-Zeppelin treibt möglicherweise verletzte Eitelkeit an und er strebt wohl auch nach Gewinn. Es greift aber zu kurz, dem Nachfahren des Luftschiffpioniers allein schnöde Familieninteressen zu unterstellen. Denn er stellt richtige Fragen. Im Kern geht es darum, ob der Staat allzu leichtfertig eine Stiftung und ihren Zweck umgewidmet hat. Vielleicht, weil die Politiker nach dem Krieg den französischen Besatzern gefallen wollten oder von der Rüstungsindustrie Wiedergutmachung für die Zerstörung Friedrichshafens verlangten.
Handelte es sich bei Zeppelin-Stiftung um eine GmbH, wäre die Sache rechtlich klar. Der Bürgermeister könnte den Grafen wissen lassen: Der Fall ist verjährt. Bei einer Stiftung sieht die Sache anders aus.
Seit fast 70 Jahren wird gestritten, wem die Stiftung gehört. Es ist an der Zeit, diese Frage endgültig zu klären, damit die Zeppelin-Dynastie und die Stadt ihren Frieden machen können.
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