20.04.2016 22:42:38

Schwäbische Zeitung: Wo bleibt die Sühne? - Kommentar zu Breivik

Ravensburg (ots) - Zunächst einmal: Es zeugt eindrucksvoll von der Souveränität und Unbestechlichkeit dieser norwegischen Richter, dass sie der Klage des Massenmörders Anders Behring Breivik in Teilen stattgegeben haben. Schon das Verfahren gegen den Rechtsextremisten war vorbildlich geführt worden - im Sinne peinlichster Rechtsstaatlichkeit. Nun hat Breivik erfolgreich gegen seine schlimme Unterbringung geklagt.

An diesem Punkt setzt wahrscheinlich nicht nur bei den Angehörigen der Opfer Fassungslosigkeit ein. Der Mann, dem kein Wort des Bedauerns, keine Spur des Mitleids mit den 77 überwiegend jugendlichen Mordopfern und ihren Hinterbliebenen zu entlocken ist, bewohnt dem Vernehmen nach drei Zimmer mit mehreren Fernsehern, mit einer Playstation und mit Trainingsgeräten. Aber im Umstand, dass der Mann wenig Kontakt zur Außenwelt pflegen kann, hat das Gericht eine "unmenschliche und erniedrigende Behandlung" und damit einen Verstoß gegen Artikel 3 der Menschenrechtskonvention erkannt. Breivik kann mit angenehmeren Haftbedingungen rechnen. Die Frage, wo da eigentlich noch die Sühne für seine teuflische Tat bleibt, stellt sich zu Recht.

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