01.02.2017 23:17:56
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Schwäbische Zeitung: Wehrhafter Rechtsstaat - Leitartikel zu Terrorismus
Aus dem Behördenversagen im Fall von Amri mussten Lehren gezogen werden. Und sie sind richtig gezogen. Elektronische Fußfesseln alleine werden keine Anschläge verhindern. Aber sie können die Überwachung von 550 Gefährdern in Deutschland erleichtern, ihre Bewegungen einschränken und sie an der Ausreise in die Kampfgebiete im Ausland hindern. Die Behörden erwarten, dass die Anzahl von Gefährdern wachsen wird und mit ihr das Risiko von Anschlägen. Es gibt jedoch keine Möglichkeit, binnen kurzer Zeit ein Heer von Extra-Bewachern auszubilden und einzustellen, um die Islamisten rund um die Uhr verfolgen zu können. Somit ist die Fußfessel als Baustein der Anti-Terror-Strategie unvermeidlich.
Allerdings - und auch das gehört zu den Pflichten des Rechtsstaats
muss die Politik den juristischen Bedenken gegen die erweiterten
BKA-Vollmachten Rechnung tragen. Der Zwang zu Fußfesseln bei
Verdächtigen, die vielleicht noch keine Straftaten verübt haben, ist
ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte. Darum sind bundesweit
einheitliche, nachvollziehbare Kriterien notwendig, wer und wann als
Gefährder eingestuft wird. Vor allem die Länder, in deren
Zuständigkeit hauptsächlich die Überwachung von gefährlichen
Islamisten fällt, müssen jetzt schnell ihre Polizeigesetze anpassen.
An Baden-Württemberg wird es wohl nicht liegen: Innenminister Thomas
Strobl ist ein Befürworter der verschärften Sicherheitsmaßnahmen.
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