21.04.2013 21:32:58
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Schwäbische Zeitung: Im Zweifel für den Angeklagten - Kommentar
Ravensburg (ots) - Die Auszeichnung Daniel Cohn-Bendits mit dem
Theodor-Heuss-Preis für seine Verdienste um die Demokratie ist
angemessen. Seine Aussagen in den 70er- und 80er-Jahren zu
Intimitäten mit Kindern bleiben nichtsdestotrotz unerträglich.
Allerdings gibt es keinen Beweis, dass es je zu sexuellen Kontakten
zwischen Cohn-Bendit und Kindern gekommen ist. Außerdem hat der
ehemalige Apo-Politiker sich von den Aussagen distanziert. Die Eltern
und die von ihm betreuten Kinder haben ihn von jeglichem Verdacht
freigesprochen. So gilt im Leben wie vor Gericht: Im Zweifel für den
Angeklagten.
Dass CDU und FDP die Preisverleihung in den vergangenen Wochen kritisierten, war wichtig. Allerdings war der Versuch der Landtagsopposition, Cohn-Bendits politischen Weggefährten, Ministerpräsident Winfried Kretschmann, durch den Vorgang zu beschädigen, durchsichtig und billig. Eine solche parteipolitische Taktikerei hat dieses hochsensible Thema nicht verdient.
Originaltext: Schwäbische Zeitung Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/102275 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_102275.rss2
Pressekontakt: Schwäbische Zeitung Redaktion Telefon: 0751/2955 1500 redaktion@schwaebische-zeitung.de
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