03.06.2015 17:08:26
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Schäuble trotzt Kritik an seinen Erbschaftsteuerplänen
Von Andreas Kißler
BERLIN (Dow Jones)--Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat Kritik an seinen Plänen für eine Reform der Erbschaftsteuer heruntergespielt und seinen nun veröffentlichten Referentenentwurf als "unter den gegebenen Rahmenbedingungen sehr faire Lösung" gelobt. "Wenn da jetzt nur Jubel wäre und nur Zustimmung, dann wäre es keine reale Welt", sagte er nach einem Treffen mit seinen Amtskollegen aus den Bundesländern bei einer Sitzung des Stabilitätsrates von Bund und Ländern in Berlin. "Insofern bin ich völlig entspannt."
Manch lauter kritischer Kommentar sei "von Kenntnis nicht sehr getragen", urteilte der Bundesfinanzminister. "Das muss man ernst nehmen, aber man darf es auch nicht zu ernst nehmen", konstatierte Schäuble. Er habe den Prozess mit dem Referentenentwurf am Dienstag auf den Weg gebracht, da das Thema "so öffentlich aufgeladen" gewesen sei.
Schäuble kommt seinen Kritikern entgegen
Der Finanzminister hat seine Pläne für eine Reform der Erbschaftsteuer in mehreren Details nachgebessert und kommt so eigentlich Kritikern aus der Wirtschaft und den Ländern entgegen. Allerdings haben aber auch Schäubles neue Pläne zu kritischen Reaktionen aus Wirtschaft, Union und Ländern geführt. Die Reaktionen deuten auf weiteren Verhandlungsbedarf hin, denn die Vorbehalte zielten zum Teil in gegensätzliche Richtungen.
In dem nun veröffentlichten Referentenentwurf hält Schäuble grundsätzlich daran fest, notfalls einen Teil des Privatvermögens der Unternehmer zur Zahlung der Erbschaftsteuer auf Betriebe heranzuziehen - und daran entzündet sich der Großteil der Kritik.
Denn Schäuble plant weiter mit einer Freigrenze von 20 Millionen Euro: Liegt das ererbte Betriebsvermögen darüber, soll das Privatvermögen bis maximal zu seiner Hälfte zur Begleichung der Erbschaftsteuer dienen. Dazu soll zuvor eine Bedürfnisprüfung gemacht werden. Die Freigrenze soll sich zwar auf 40 Millionen Euro erhöhen, "wenn bestimmte qualitative Merkmale in den Gesellschaftsverträgen oder Satzungen vorliegen".
Doch manche Vertreter der Länder und der Wirtschaft sind auch damit nicht einverstanden. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) bezeichnete den Vorschlag einer Stufenregelung bei der Bedürfnisprüfung als sinnvoll, warnte aber vor der Einbeziehung des bereits vorhandenen Privatvermögens von Erben. "Der Rückgriff auf das Privatvermögen würde in vielen Unternehmen negative Nebenwirkungen auslösen," sagte BDI-Hauptgeschäftsführer Markus Kerber.
Wirtschaft will keine Einbeziehung privaten Vermögens
Der Familienunternehmer-Verband bewertete die Einbeziehung von Privatvermögen als "fatal". Schäuble riskiere damit ein wiederholtes Scheitern vor dem Verfassungsgericht. In dem Entwurf werde zu wenig die "einzigartige, langfristig angelegte Finanzierungskultur" der Familienunternehmen berücksichtigt, sagte Verbandspräsident Lutz Goebel.
Auch der CDU-Wirtschaftsrat zeigte deutlichen Widerstand und lehnte die Einbeziehung des bereits vorhandenen Privatvermögens ab. "Das ist der direkte Weg zur nächsten Niederlage in Karlsruhe", sagte Generalsekretär Wolfgang Steiger. "Der neue Entwurf bleibt schon wieder hinter den rechtlichen Möglichkeiten." Schäuble bleibe auch hinter den Vorstellungen der Länder zurück.
Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) bemängelte, der Entwurf behebe "wesentliche Kritikpunkte" nicht. Die Heranziehung vorhandenen Privatvermögens "erstaunt, denn das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zur Erbschaftssteuer explizit davon abgeraten".
Baden-Württembergs Finanzminister Nils Schmid (SPD) bezeichnete es als "mehr als fraglich, ob die Bedürfnisse unseres Mittelstands bereits ausreichend berücksichtigt werden". Entscheidend bleibe weiter, dass Betriebe nicht in ihrer Existenz bedroht würden.
DIW will Erbschaftsteuer auf den Bund übertragen
Hingegen warnte der nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) sogar vor zu viel Entgegenkommen gegenüber der Wirtschaft. "Wir werden genauestens darauf achten, dass die Abschaffung einer unfairen Privilegierung von vermögenden Unternehmern nicht unterlaufen wird", kündigte er an. Nach dem Richterspruch von Karlsruhe gehe es darum, Privilegien abzuschaffen und nicht durch neue Schlupflöcher zu ersetzen.
Der SPD-Finanzexperte Joachim Poß betonte, das Grundgesetz gebiete die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, nicht die Steuerfreiheit von Privatvermögen. "Vielmehr wäre angesichts der wachsenden Ungleichheit in unserer Gesellschaft eine Erbschaftssteuer geboten, mit der die Reichen und Superreichen endlich einen angemessen Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens leisten," hob er hervor.
Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) sprach sich angesichts der verfahrenen Diskussion dafür aus, die Erbschaftsteuer bei der anstehenden Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen auf den Bund zu übertragen und die Länder im Gegenzug stärker an der Umsatzsteuer oder an der Einkommensteuer zu beteiligen.
Schäubles zuvor veröffentlichte Eckpunkte für die Reform hatten bereits zu viel Kritik von den Ländern und zu einem Proteststurm der mittelständischen Wirtschaft geführt. Der Finanzminister will mit der Reform einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nachkommen.
Verfassungsgericht verlangt Neuregelung bis Mitte 2016
Auch die Stiftung Familienunternehmen und der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) warnen vor einer Einbeziehung des Privatvermögens in die Erbschaftsteuerpläne, weil diese verfassungsrechtliche Probleme aufwerfe. Der DIHK hat deshalb gefordert, eine Verschonung von der Erbschaftsteuer an Strukturmerkmalen der Unternehmen festzumachen und auf die Bindung der Gesellschafter und des Kapitals an den Betrieb durch Gesellschaftsverträge und Entnahme- sowie Veräußerungsbeschränkungen abzustellen. Diesen Forderungen kommt Schäuble nun entgegen.
Der Referentenentwurf sieht auch eine Steuerbefreiung von Kleinunternehmen vor, allerdings sollen künftig nur noch Betriebe mit bis zu drei Beschäftigten von entsprechenden Lohnsummenvorgaben ausgenommen werden, an die sich größere Unternehmen halten müssen, um Vergünstigungen zu erhalten. Derzeit gilt dies noch für Unternehmen mit bis zu 20 Beschäftigten. Für Betriebe mit vier bis zehn Beschäftigten schlägt Schäuble eine gestaffelte Vorgabe zur Lohnsumme vor.
Das Verfassungsgericht hatte die bisherige Regelung im Dezember 2014 verworfen und dem Gesetzgeber zur Neuregelung eine Frist bis zum 30. Juni 2016 gesetzt. Schäuble hat zuletzt stets das Ansinnen zurückgewiesen, die Prüfschwelle deutlich anzuheben.
Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com
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June 03, 2015 10:37 ET (14:37 GMT)
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