02.06.2015 16:41:46
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Schäuble mildert Pläne für Reform der Erbschaftsteuer ab
Von Andreas Kißler
BERLIN (Dow Jones)--Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat seine Pläne für eine Reform der Erbschaftsteuer in mehreren Details nachgebessert und kommt so Kritikern aus der Wirtschaft und den Ländern entgegen. In dem von seinem Ministerium veröffentlichten Referentenentwurf hält Schäuble aber grundsätzlich daran fest, notfalls einen Teil des Privatvermögens der Unternehmer zur Zahlung der Erbschaftsteuer auf Betriebe heranzuziehen.
Dafür plant der Finanzminister laut dem Entwurf weiter mit einer Freigrenze von 20 Millionen Euro: Liegt das ererbte Betriebsvermögen darüber, soll das Privatvermögen bis maximal zu seiner Hälfte zur Begleichung der Erbschaftsteuer dienen. Dazu soll zuvor eine Bedürfnisprüfung gemacht werden. Neu ist allerdings, dass Betriebe unter gewissen Voraussetzungen von einer deutlich höheren Freigrenze profitieren sollen. "Die Prüfschwelle erhöht sich auf 40 Millionen Euro, wenn bestimmte qualitative Merkmale in den Gesellschaftsverträgen oder Satzungen vorliegen," heißt es in dem neuen Entwurf.
Schäuble kommt Forderungen der Wirtschaft entgegen
Schäubles Pläne, die zuvor in Eckpunkten öffentlich gemacht worden waren, hatten zu viel Kritik von den Ländern und zu einem Proteststurm der mittelständischen Wirtschaft geführt. Mehrere Unternehmensverbände haben bereits eigene Vorschläge für das Vorhaben unterbreitet, mit dem der Finanzminister einem Urteil des Verfassungsgerichts nachkommen will. Unter ihnen befinden sich die Stiftung Familienunternehmen und der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), die vor der Einbeziehung von Privatvermögen in die Erbschaftsteuerpläne warnten, weil diese verfassungsrechtliche Probleme aufwerfe.
Der DIHK hatte gefordert, eine Verschonung von der Erbschaftsteuer vielmehr an Strukturmerkmalen der Unternehmen festzumachen. In der Bedürfnisprüfung müsse auf die Bindung der Gesellschafter und des Kapitals an den Betrieb durch Gesellschaftsverträge und Entnahme- sowie Veräußerungsbeschränkungen abgestellt werden, so DIHK-Präsident Eric Schweitzer. Auch ein Nachweis der persönlichen Haftung und Elemente der Fortführungs- und Bestandssicherung sollten zum Tragen kommen. Solchen Forderungen kommt Schäuble mit seinem Entwurf nun entgegen.
Kritische Reaktionen aus Wirtschaft und Ländern
Der Referentenentwurf sieht auch eine Steuerbefreiung von Kleinunternehmen vor, allerdings sollen künftig nur noch Betriebe mit bis zu drei Beschäftigten von entsprechenden Lohnsummenvorgaben ausgenommen werden, an die sich größere Unternehmen halten müssen, um Vergünstigungen zu erhalten. Derzeit gilt dies noch für Unternehmen mit bis zu 20 Beschäftigten. Künftig soll aber "die Ausnahme von der Lohnsummenregelung auf eine relativ kleine Gruppe von Betriebsübergängen" beschränkt werden. Für Betriebe mit vier bis zehn Beschäftigten soll es künftig eine gestaffelte Vorgabe zur Lohnsumme geben, um eine Verschonung zu erreichen.
Erste Reaktionen auf Schäubles neuen Vorschlag fielen allerdings ernüchternd aus. "Wir haben uns in wichtigen Punkten durchgesetzt, etwa bei der Verschonung für Kleinbetriebe", erklärte Baden-Württembergs Finanzminister Nils Schmid (SPD). Jedoch sei es "mehr als fraglich, ob die Bedürfnisse unseres Mittelstands bereits ausreichend berücksichtigt werden". Entscheidend bleibe weiter, dass Betriebe nicht in ihrer Existenz bedroht würden.
Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) sah in dem Entwurf "neben kritischen Punkten auch konstruktive Bewegung". Sinnvoll sei der Vorschlag einer Stufenregelung bei der Bedürfnisprüfung. Jedoch sah der BDI die Einbeziehung des bereits vorhandenen Privatvermögens von Erben nach wie vor kritisch. "Der Rückgriff auf das Privatvermögen würde in vielen Unternehmen negative Nebenwirkungen auslösen," warnte BDI-Hauptgeschäftsführer Markus Kerber.
Länder-Finanzminister treffen Schäuble in Berlin
Am Mittwoch werden die Länder-Finanzminister Gelegenheit haben, mit Schäuble über das Thema zu reden, denn dann treffen sie sich mit dem Bundesfinanzminister in seinem Ministerium in Berlin. Allerdings geht es bei der Tagung des so genannten Stabilitätsrates eigentlich nicht um die Erbschaftsteuerreform, sondern um die Finanzlage von Bund und Ländern.
Bei einem Treffen Schäubles mit seinen Amtskollegen aus den Ländern Anfang Mai hatten nach Angaben mehrerer Länder-Finanzminister in der entscheidenden Frage einer Einbeziehung des Privatvermögens große Meinungsunterschiede geherrscht.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte die bisherige Regelung im Dezember 2014 verworfen und dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 30. Juni 2016 für die Neuregelung gesetzt. Schäuble hatte mehrfach betont, er sei offen für Änderungen an seinen bisherigen Plänen. Zugleich hatte der Finanzminister aber auch das Ansinnen zurückgewiesen, die Prüfschwelle deutlich hoch zu setzen.
Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com
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June 02, 2015 10:11 ET (14:11 GMT)
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