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02.06.2016 17:52:46

Schäuble macht Front gegen Steueroasen und Briefkastenfirmen

   Von Andreas Kißler

   BERLIN (Dow Jones)--Um Steueroasen auszutrocknen und Briefkastenfirmen im Ausland das Leben schwerer zu machen, will Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) die Bestimmungen in Deutschland gemeinsam mit den Ländern kurzfristig verschärfen. Der Finanzminister schlägt seinen Länderkollegen, die derzeit ihre Jahrestagung in Neuruppin abhalten, dazu zahlreiche Änderungen der Abgabenordnung vor, auf die sich die Steuer-Abteilungsleiter von Bund und Ländern verständigt haben.

   "Wenn die Länder-Finanzminister sich dem Vorschlag morgen anschließen, wird das Bundesfinanzministerium auf dieser Grundlage zügig einen Gesetzentwurf erarbeiten", sagte Schäubles Parlamentarischer Staatssekretär Michael Meister (CDU) in Berlin. "Wir streben an, bis zum Spätherbst dieses Jahres ein Gesetzgebungsverfahren beginnen zu können." Vor der Sommerpause 2017 soll das Gesetz dann beschlossen sein.

   Dabei handelt es sich laut Meister allesamt um Maßnahmen, die die Transparenz erhöhen, damit die oft verschachtelten Rechtstransaktionen hinter Briefkastenfirmen "bis zum letzten Winkel ausgeleuchtet" würden. Ziel sei es, umfangreiche Informationen zu erhalten und die Finanzverwaltung mit neuen Befugnissen auszustatten. "Bisher sind der Finanzverwaltung noch zu sehr die Hände gebunden", beklagte Meister.

Schärfere Meldepflichten sollen Druck erhöhen Deshalb sollen nach dem Vorschlag in drei Bereichen Änderungen an der Abgabenordnung vorgenommen werden: Es soll erweiterte Mitwirkungspflichten der Steuerpflichtigen, Anzeigepflichten für Banken und erweitere Ermittlungsbefugnisse der Finanzverwaltung geben, um wirksam gegen Steuerhinterziehung über Briefkastenfirmen vorgehen zu können. Dabei soll das Steuerstrafrecht verschärft werden.

   Teil der Maßnahmen ist eine Meldepflicht für Beteiligungen an Offshore-Briefkastenfirmen. Bisher bestehen bereits ab bestimmten Mindestquoten Mitwirkungspflichten, diese sollen aber nun "auf jegliche Geschäftsbeziehungen zu ausländischen Unternehmen" ausgeweitet werden. Dabei soll es nicht nur auf die formale rechtliche Beteiligung an solchen Unternehmen ankommen, sondern auch auf die Ausübung eines beherrschenden Einflusses zum Beispiel über Treuhandverhältnisse. Bei Verstößen soll ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro erhoben werden können - anstatt bisher höchstens 5.000 Euro.

   Aber auch die Banken sollen künftig eine "steuerliche Anzeigepflicht" haben, wenn sie ihren Kunden Offshore-Aktivitäten vermitteln. Die Banken sollen den Finanzbehörden demnach mitteilen, welche Beteiligungen an Briefkastenfirmen oder wirtschaftliche Beziehungen zu solchen sie vermittelt oder hergestellt haben, und dafür Namen und Anschrift des Kontoinhabers oder abweichend wirtschaftlich Berechtigten angeben. Bei Verstößen soll es ein kräftiges Bußgeld geben und die Bank in Haftung für etwaige Steuerschäden genommen werden können.

Neue Pflichten für die Banken Geplant ist auch eine weitere Öffnung der Bestimmungen zum Bankgeheimnis. "Das steuerliche Bankgeheimnis nach Paragraph 30a der Abgabenordnung wollen wir aufheben", kündigte Meister an. Der Paragraph sieht vor, dass die Behörden auf das Vertrauensverhältnis zwischen Kreditinstituten und deren Kunden bisher besonders Rücksicht nehmen müssen. Künftig sollen aber bei Betriebsprüfungen von Banken Zufallsfunde über Geschäftsbeziehungen von Bankkunden zu Briefkastenfirmen von der Finanzverwaltung uneingeschränkt für weitere Ermittlungen ausgewertet werden dürfen.

   Banken sollen zudem auch außerhalb einer Betriebsprüfung bei hinreichendem Anlass zu Auskünften über entsprechende Geschäftsbeziehungen verpflichtet werden. Die Banken sollen künftig auch die Steuer-Identifikationsnummer jedes Kontoführers und des abweichend wirtschaftlich Berechtigten erfassen und aufzeichnen.

   Außerdem soll die Kontenabrufmöglichkeit der Finanzbehörden auf Geschäftsbeziehungen zu Briefkastenfirmen erweitert werden, es sollen Sammel-Auskunftsersuchen an Kreditinstitute möglich werden, die Bankenaufsicht Bafin soll "ohne Einschränkungen" gegenüber den Finanzbehörden Auskünfte über Geschäftsbeziehungen zu Briefkastenfirmen leisten können, und Verjährungsfristen sollen verlängert werden.

   Schäuble hatte den Ländern Ende April seine Vorschläge für die Reform der deutschen Abgabenordnung vorgelegt. Sie basieren auf einem Zehn-Punkte-Plan, den der Finanzminister in Reaktion auf die Enthüllungen der "Panama Papers" zu Briefkastenfirmen ausgearbeitet hat. Meister forderte unter anderem international miteinander vernetzte Register der wirtschaftlich Berechtigten und eine Vereinheitlichung so genannter schwarzer Listen steuerlich nicht kooperativer Staaten.

   Um international vereinbarte Maßnahmen gegen Steuervermeidung von Konzernen umzusetzen, hat Schäuble zudem diese Woche einen Referentenentwurf vorgelegt.

   Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com

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