13.06.2013 17:22:31
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Schadensersatz darf im Kirch-Prozess ermittelt werden
Von Madeleine Nissen
Ein weiterer Rückschlag für die Deutsche Bank im Kirch-Prozess. Das Verfahren, bei dem die Höhe des Schadensersatzes ermittelt werden soll, darf trotz einer noch nicht entschiedenen Beschwerde der Bank vor dem Bundesgerichtshof weiterlaufen. Das hat das Oberlandesgericht München entschieden.
Das Gericht sieht eine Mitverantwortung für den finanziellen Untergang des Kirch-Konzerns. Nach dem Urteil im Dezember vergangenen Jahres hatte das Gericht zwar eine Revision ausgeschlossen, die Bank konnte aber eine so genannte Nicht-Zulassungsbeschwerde einlegen.
Ein Vergleich der Bank mit den Kirch-Erben war im vergangenen Jahr gescheitert. Die Deutsche Bank wollte Zahlungen an die Erben in Höhe von 775 Millionen Euro nicht akzeptieren.
Das Institut führt seit 2002 einen Rechtsstreit mit den Erben des Medienunternehmers über die Mitschuld am finanziellen Untergang des Familienimperiums. In einem Interview hatte der ehemalige Vorstandsvorsitzende der Bank, Rolf Breuer, die Kreditwürdigkeit des Medien-Imperiums von Kirch in Frage gestellt. Dies hatte nach Meinung von Kirch die Insolvenz seines Unternehmens mit ausgelöst.
Kontakt zur Autorin: madeleine.nissen@wsj.com
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June 13, 2013 10:52 ET (14:52 GMT)
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